„Allerdings unter Auflagen“, so der Mitarbeiter der Kreisverwaltung, die für die Baugenehmigung zuständig ist. Nachzubessern sei im Bereich Statik, beim Brandschutz und bei der Abluftanlage.
Klar ist damit auch, warum der Inhaber bislang nur Schankerlaubnisse für den Außenbereich von der Stadt erhalten hat. Werde alles zeitnah im Sinne der Kreisbehörde nachgebessert, könne Charara bald auch mit der grundsätzlichen Schankerlaubnis rechnen. Die sei nämlich für das Gebäude an die Baugenehmigung geknüpft. hmn