Burscheid Amtsgericht: Kranke Frau um 69 000 Euro geprellt?
Eine 32-jährige Burscheiderin steht seit Mittwoch wegen Untreue in 69 Fällen vor dem Amtsgericht. Sie soll ihre Freundin vor deren Tod betrogen haben.
Burscheid/Bergisch Gladbach. Vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach wurde Mittwoch wegen Untreue in 69 Fällen gegen eine 32-jährige Burscheiderin verhandelt. Laut Staatsanwältin hat die Angeklagte „Freundschaft und Vertrauen missbraucht“ und rund 69 000 Euro für sich abgezweigt.
Ein Jahr vor ihrem Tod 2015 hatte die an „Multipler Sklerose“ (MS) erkrankte Freundin der Burscheiderin ihre Bankdaten, samt Karte und Geheimnummer überlassen. Daraufhin soll die Angeklagte immer wieder bis zu dreimal täglich den Höchstbetrag abgehoben haben. Neben den Barabhebungen soll die 32-Jährige Geld auf ihr eigenes Konto und in seltenen Fällen auch auf andere Konten überwiesen haben.
Unter Tränen beteuerte die Angeklagte ihre Unschuld. Sie habe mehrfach dreimal am Tag den Höchstbetrag abgehoben. „Aber immer in ihrer Befugnis. Das Geld wurde ihr immer sofort übergeben.“ Sie habe sich jahrelang aufopferungsvoll um die kranke Freundin gekümmert. Dafür habe sie ein Darlehen über 23 000 Euro bekommen, das Geld habe sie bei der Freundin abarbeiten sollen. Sie sei immer für die Freundin da gewesen.
Einige Monate vor dem Tod der Freundin sei deren Ex-Mann wieder aufgetaucht, habe die Schlösser ausgetauscht und sie der Wohnung verwiesen. „Die ganze Zeit hat er sich nicht interessiert oder gekümmert. Er kam nur zum Ende, um die Hände aufzuhalten“, erklärte die Burscheiderin.
Der Richter verwies auf ein Schuldanerkenntnis, welches die Angeklagte, die verstorbene Freundin, deren Ex-Mann und ein weiterer Zeuge unterschrieben hatten. Darin verpflichtete sich die Angeklagte 48 000 Euro in monatlichen Raten von 500 Euro abzuzahlen. Das Aussetzen von nur einer Rate, sollte laut Vertrag eine Anzeige bei der Polizei nach sich ziehen. „Ja, das ist meine Unterschrift“, so die 32-Jährige. Dazu sei sie von dem Ex-Mann der Freundin „durch Drohungen und Erpressung gedrängt“ worden.
Zwei Raten hatte die Angeklagte gezahlt und dann mit der Zahlung ausgesetzt. Die schwerkranke Frau hatte noch kurz vor ihrem Tod selbst Anzeige bei der Kriminalpolizei erstattet.
„Ich kann nicht zulassen, dass man mich so betrügt“, soll die Freundin laut Polizeiprotokoll ausgesagt haben. „Ich kann mir das nicht erklären. Sie hat mir versprochen nach ihrem Krankenhausaufenthalt alles zu regeln“, versicherte die Angeklagte.
„Wir waren so eng verbunden und haben alle Feste miteinander gefeiert.“ Die Staatsanwältin fragte im Anschluss nach: „Wie alt war Ihre Freundin?“ Doch das konnte die 32-Jährige nur vage beantworten: „57, 58, knapp 60.“