Blutbuche bald kein Denkmal mehr
Der Baum an der Höhestraße muss gefällt werden. Der Kreis entlässt ihn aus der Liste der Naturdenkmäler.
Burscheid. Vor ziemlich genau zehn Jahren stand die Blutbuche auf Höhe der Höhestraße 40 schon einmal im Fokus der Burscheider Öffentlichkeit. Ein Gutachter sollte das Wurzelwerk des Naturdenkmals untersuchen, um zu klären, welche Oberfläche ein damals neu zu verlegender Gehweg haben musste.
Umweltverbände nahmen Stellung und der Grundstückseigentümer wurde mit einbezogen, da der Gehweg über Privatgelände führen sollte. Letztlich wurde eine Lösung gefunden: Es wurde ein „versickerungsfähiges Pflaster auf wasserdurchlässigem Unterbau“ in einem Bogen um den Baum herum verlegt, um nicht dessen Wurzelwerk zu beschädigen.
Jetzt muss der Baum gefällt werden. Wie der BV am Mittwoch berichtete, hatte der Kreis als zuständige Behörde einen externen Gutachter beauftragt, den Zustand des Baums zu untersuchen. Das Ergebnis: Der Baum ist vom Riesenporlings befallen — eine Pilzerkrankung, die nicht mehr zu stoppende Weißfäule verursacht und somit die Fällung des Baumes erfordere.
Der staatlich geprüfte Landwirt Eberhard Kaftan hatte Ende Juli das kranke Erscheinungsbild der Blutbuche bemerkt und gegenüber dem BV die Vermutung geäußert, der Baum sei nicht ausreichend mit Wasser versorgt worden. „Wir hatten schon im März ein recht mildes Klima, das die Natur in Gang gesetzt hat. Man hätte den Baum schon früher wässern müssen“, sagte der 80-Jährige damals.
Ein Mitarbeiter der Stadt Burscheid hatte die Buche daraufhin begutachtet und als nicht gesund bezeichnet. Da der Kreis aber für das Naturdenkmal zuständig ist, fielen weitere Schritte in die Zuständigkeit der Behörde in Bergisch Gladbach. Eine Unterversorgung mit Wasser habe allerdings nichts mit dem Pilzbefall zu tun, erklärte Kreissprecherin Birgit Bär.
Nun soll der Baum in den nächsten Tagen aus der Liste der Naturdenkmäler entlassen werden, in der bislang noch zwölf Bäume in Burscheid aufgeführt sind. Ist die Blutbuche kein registriertes Naturdenkmal mehr, fällt auch die Verkehrssicherungspflicht vom Kreis zurück in die Verantwortung des Eigentümers, auf dessen Grundstück der Baum steht.
„Der Eigentümer muss den Baum dann fällen und hat auch die Verwertungsrechte am Holz“, so Bär. Da keine Gefahr in Verzug bestehe, gäbe es auch keine Veranlassung, den Baum sofort zu fällen.