Europa Das bedeutet der Brexit für 249 Briten im Kreis
Rhein.-Berg. Kreis · Der „No Deal“ hat auch Folgen für neun Menschen in Burscheid ab dem 30. März ohne EU-Recht.
Sollte das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 die Europäische Union ohne ein Austrittsabkommen – den sogenannten No Deal – verlassen, hätte dies auch sofortige Konsequenzen für die 249 britischen Staatsbürger im Rheinisch-Bergischen Kreis. Diese würden dann nicht mehr die Vorzüge der Unionsbürgerschaft genießen, teilt jetzt die Kreisverwaltung mit.
Dazu gehöre in erster Linie das allgemeine Freizügigkeitsrecht, welches EU-Bürgen den Aufenthalt in einem anderen EU-Land ohne Aufenthaltstitel erlaubt. Menschen aus dem Vereinigten Königsreich, die in Deutschland leben und einen britischen Pass besitzen, müssten bei einem No Deal dann spätestens bis zum 30. Juni 2019 einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises stellen. Ebenfalls wären bei einem Brexit ohne Austrittsabkommen die Niederlassungsfreiheit und die Arbeitnehmerfreizügigkeit betroffen.
Menschen mit britischer Staatsangehörigkeit könnten bei einem No Deal nur bei gleichzeitiger Beibehaltung ihrer britischen Staatsangehörigkeit noch in Deutschland eingebürgert werden, wenn sie vor dem 30. März 2019 einen vollständigen Einbürgerungsantrag gestellt haben.
Einbürgerung nur bei acht Jahren Aufenthalt in Deutschland
Zu den Voraussetzungen zähle beispielsweise ein acht Jahre dauernder rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, ein gültiger britischer Pass, eine Geburtsurkunde, ein Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse, ein bestandener Einbürgerungstest, Straffreiheit und ein gesicherter Lebensunterhalt.