Die Freiheit der Nichtwähler

Bei der Kommunalwahl 2009 wurden die Stadträte und Kreistage wie bisher für fünf Jahre gewählt, die Bürgermeister und Landräte aber erstmals für sechs Jahre. Die von der damaligen schwarz-gelben Landtagsmehrheit beschlossene Abkoppelung sollte die Persönlichkeitswahl stärken.

Der vorgezogene Testlauf gestern lässt das Gegenteil befürchten.

Die Sonderwahl wäre wegen Menzels Rückzug auch nach altem Wahlrecht nötig gewesen. Aber sie zeigt, dass die Abstimmung über den Landrat zumindest ohne die Verbindung mit der Bürgermeisterwahl auf bestürzend geringes Interesse trifft. Und in Rhein-Berg wird das jetzt der Dauerzustand sein. Zweifel, ob das Mehr an Wahlterminen „mehr Freiheit für die Wahlbürger“ bedeutet, wie FDP-Minister Wolf einst versprach, sind berechtigter denn je.

Ein Landrat jedenfalls, der nicht mal 15 Prozent aller Wahlberechtigten hinter sich weiß, ist eher Beleg für die Freiheit der Nichtwähler.