Dürscheider wollen Klage einreichen

Die Ortschaft wird den Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung in Köln nicht einfach hinnehmen.

Burscheid. In Dürscheid ist der Gerichtsweg beschlossene Sache. Ohne Gegenstimme hat sich die Bürgerinitiative „Lärmschutz für Dürscheid“ nach ausführlicher Beratung dafür entschieden, gegen den Ende November eingegangenen Ablehnungsbescheid der Bezirksregierung Köln Klage einzureichen, wenn der Bescheid nicht noch rechtzeitig zurückgenommen wird.

Schon die Begründung der Ablehnung stößt in Dürscheid auf Unverständnis. Denn die Bezirksregierung führt als Beleg für das Überschreiten der 30-Jahres-Frist einzig eine Pressenotiz vom 31. Juli 1981 an. Darin ist nebenbei von der Freigabe des Verkehrs auf der A 1 nach der Erweiterung von vier auf sechs Spuren die Rede. „Amtliche Unterlagen konnten bisher nicht beigebracht werden“, kritisiert Initiativen-Sprecher Erhard Höppner. Die Bezirksregierung wurde daher aufgefordert, den Bescheid erneut zu prüfen und zurückzunehmen. Ansonsten werde eine gerichtliche Klärung angestrebt.

Ende September 2011 hatten die Dürscheider ihren Antrag auf nachträglichen Lärmschutz mit über 200 Unterschriften auf den Weg gebracht. Sie verwiesen dabei auf ein Gerichtsurteil, das Ansprüche noch bis zu 30 Jahre nach Fertigstellung ermöglicht, wenn die Lärmbelästigung über den ursprünglich angestellten Prognosen liegt.

Als der Landesbetrieb Straßenbau in Dürscheid im August und September dieses Jahres dann umfangreiche Messungen und Berechnungen vornahm, um Art und Umfang des Lärmschutzes festzulegen, wähnte sich die Initiative schon fast am Ziel. Umso schockierter war sie, als plötzlich die Ablehnung wegen Fristüberschreitung um zwei Monate eintraf.

Inzwischen haben auch weitere Ortsteile wie Heddinghofen und Kaltenherberg einen Ablehnungsbescheid erhalten, weil sie wie Dürscheid am früher fertiggestellten ersten Ausbauabschnitt der Autobahn liegen.

Höppner rät allen Betroffenen, die Klagefrist von einem Monat nach Erhalt zu beachten. „Es gibt viele Burscheider Bürger an der A 1, die mit einem Lärmpegel leben, der durchschnittlich mehr als doppelt so hoch ist wie die vom Bundesumweltamt definierten Grenzwerte, deren Überschreitung deutliche lärmbedingte Gesundheitsrisiken birgt.“