Flüsterasphalt für A 1 im Bereich Dürscheid

Erhard Höppner und die Stadt erzielen Erfolg vor Gericht mit einer Zusage von Straßen.NRW.

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Burscheid.Noch vor Ende 2019 wird ein großes Teilstück der Autobahn 1 im Bereich Dürscheid in beiden Fahrtrichtungen einen so genannten Flüsterasphalt erhalten. „Das hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW vor dem Kölner Verwal-tungsgericht während der mündlichen Verhandlung der inzwischen abgeschlossenen Klagen auf nachträglichen Lärmschutz zugesagt“, freut sich Erhard Höppner über den errungenen Erfolg. „Damit ist ein erster Schritt erreicht.“

Ob es noch einen weitergehenden aktiven Lärmschutz in diesem Autobahnbereich geben wird, hängt laut Höppner nun davon ab, ob in weiteren Einzelfällen Ansprüche geltend gemacht werden können. „Je mehr Betroffene einen Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz nachweisen können, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bezirksregierung gehalten ist, ergänzenden aktiven Lärmschutz anzuordnen“, erläutert der Dürscheider, der sich seit sieben Jahren aus eigenem Interesse, aber auch als Sprecher der Bürgerinitiative Dürscheid für einen Lärmschutz an der Autobahn einsetzt.

In dem zur gemeinsamen mündlichen Verhandlung verbundenen Klageverfahren der Stadt Burscheid (für die Lambertsmühle) und dem von Höppner geführten Klageverfahren habe im Idealfall die Errichtung einer Lärmschutzwand erreicht werden sollen. „Dies ist mit den beiden Verfahren, bei denen es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, leider noch nicht gelungen“, bedauert der Burscheider, sieht dies aber keineswegs als aussichtslos an. Denn dem von der Bürgerinitiative Dürscheid 2011 während des seinerzeitigen Kreiswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ gestartete Lärmschutz-Projekt hätten sich bis zum Ablauf der Antragsfrist im Jahr 2013 mehr als 300 Burscheider und 400 Leverkusener angeschlossen, von denen entsprechende Anträge an die Bezirksregierung Köln gestellt worden seien.

Höppner: „Mögliche Ansprüche werden aus der individuellen Lärmsituation der Betroffenen ermittelt, vornehmlich aus der Entfernung zwischen Lärmquelle und Einwirkungsort.“ Die Bezirksregierung Köln habe bisher auf der Basis von Lärmberechnungen, die im Auftrag von Straßen.NRW erstellt wurden, beschieden. „Dabei wurden nach meiner Berechnung um mehrere Dezibel zu geringe Lärm-Beurteilungspegel ermittelt. Betroffene Bürger sollten deshalb zukünftig ergehende Bescheide insbesondere auch unter diesem Aspekt überprüfen lassen.“

Bei Fragen zur Thematik könnten sich Betroffene an Erhard Höppner wenden. hmn