Pferde im Wald nur auf beschilderten Wegen

Kreis hält trotz neuer NRW-Gesetzeslage an alter Regelung fest. Angebot aber um einige Wege erweitert.

Foto: Bartsch

Rhein.-Berg. Kreis.Zum 1. Januar hat sich die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen zum Reiten im Wald geändert. Bislang war Reiten im Wald nur auf ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Jetzt sollen Pferd und Reiter auf allen befahrbaren Wirtschaftswegen willkommen sein.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis wird dennoch an der alten Sonderregelung festgehalten. Darauf haben sich die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises in Abstimmung mit dem Pferdesportverband Rheinland (PSVR), den Waldbesitzern und der Vereinigung Freizeitreiter und -fahrer sowie dem Landesbetrieb Wald und Holz geeinigt. Denn damit seien bislang gute Erfahrungen gemacht worden, da kaum Konflikte mit Wanderern, Joggern, Hundebesitzern oder Fahrradfahrern aufgetreten seien. In Bergisch Gladbach, Leichlingen und Odenthal wurde das Reitangebot im Wald trotzdem um einige wenige Wege erweitert.

Insgesamt umfasst das Reitwegenetz im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Länge von 300 Kilometern. In Abstimmung mit den Reiterverbänden prüft die Verwaltung derzeit, ob zusätzliche Erweiterungen des Reitroutennetzes und Reitangebotes im Rheinisch-Bergischen Kreis möglich sind.

Für Ausritte auf Waldwegen benötigen Reiter eine Erlaubnis in Form eines Reitkennzeichens. Dieses muss jährlich erneuert werden. Zu Beginn des Jahres ist ein neues Kennzeichen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises erhältlich. Der Preis für die Reitkennzeichen beträgt 30,19 Euro. Für Neuanträge werden 39,38 Euro fällig. Gewerbliche Pferdehalter bezahlen bei einer Neuanmeldung 89,38 Euro und für eine Verlängerung 80,19 Euro. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.

Die gesamten Einnahmen würden für die Instandhaltung der Reitwege genutzt. Red