Entscheidung für Biotonne ist freiwillig
Aber in den Restmüll dürfen Bioabfälle ab 2015 nicht mehr. Drei Alternativen stehen zur Wahl.
Burscheid. Die Biotonne kommt zum 1. Januar 2015 zurück. Das steht 14 Jahre nach ihrer Abschaffung jetzt endgültig fest. Aber die Burscheider haben die Möglichkeit, auch weiterhin auf sie zu verzichten — wenn sie stattdessen eine der beiden anderen Entsorgungsalternativen nutzen. Nur die Restmülltonne ist für Bioabfall ab dem neuen Jahr tabu.
„Nicht das Ob, sondern nur noch das Wie steht zur Diskussion“, erklärte Monika Lichtinghagen-Wirths, Geschäftsführerin des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (Bav) schon bei der Diskussion um den FDP-Antrag, der die Einführung der Biotonne zum Jahreswechsel noch verhindern wollte. Im Beirat für die Abfallentsorgung in Burscheid (identisch mit dem Umweltausschuss) fand der FDP-Vorstoß trotz verbreiteter Skepsis letztlich auch keine Mehrheit.
Aber immerhin werden die Burscheider ab Januar drei Alternativen haben, wodurch allerdings alles auch etwas komplizierter wird:
1) die freiwillige Nutzung der Biotonne (die Größe zwischen 80 und 240 Liter ist dabei frei wählbar; bei Bedarf gibt es auch einen Filterdeckel gegen Geruchsbelästigung);
2) die Eigenkompostierung der Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück;
3) die kostenfreie Anlieferung der Bioabfälle am Wertstoffhof von Remondis in Heide oder am Biomassezentrum der Avea in Heiligeneiche.
Auch Mischformen sind denkbar: Wer beispielsweise Essensreste nicht auf den eigenen Kompost werfen will, schafft womöglich zusätzlich eine Biotonne an. Weil durch die Trennung des Bioabfalls die Restmüllmenge sinkt, wird auch das Mindestbehältervolumen dafür reduziert. Die bisherige Gebührenunterscheidung für Restmüll mit oder ohne Eigenkompostierung entfällt, weil Biomüll überhaupt nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden darf.
Der Bav will über die diversen Änderungen beim Bio- und Restmüll im September in einem Schreiben informieren. In einer ersten Modellrechnung betrug die Kostensteigerung trotz zusätzlicher Tonne nur etwa zwei Prozent.
Ein Problem ist allerdings noch ungelöst: Der Gesetzgeber gibt Richtwerte für die zu sammelnden Biomüllmengen vor. Erfasst werden aber nur Bring- und Holsystem, nicht jedoch die Eigenkompostierung. Wenn also viel selbst kompostiert wird, werden möglicherweise die Richtwerte nicht erreicht. Wie das Land NRW darauf regieren würde, ist derzeit noch unklar.