Gemeindefinanzierungsgesetz: 9,6 Millionen weniger für die Kreiskommunen

Der Landkreistag kritisiert die Benachteiligung der Kreise und fordert einen neuen Gesetzentwurf.

Rhein.-Berg. Kreis. Der nordrhein-westfälische Landkreistag, die Interessenvertretung der Kreise, hat heftige Kritik am Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) des Landes geübt. Der Präsident des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Landrat Thomas Kubendorff (Kreis Steinfurt), spricht von einer einseitigen Schieflage zu Lasten des kreisangehörigen Raums.

Die Kreise fordern eine grundlegende Überarbeitung des Regierungsentwurfs, die den Empfehlungen der vom Land dazu eingerichteten Kommission nicht nur in Teilen, sondern in vollem Umfang folgen soll, um erhebliche Nachteile für die Kreise und ihre Kommunen abzuwenden.

Gefordert wird eine angepasste Verteilung der Schlüsselmasse auf die drei Säulen für Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände. Kubendorff kritisiert, dass der Regierungsentwurf der Landesregierung eine solche Anpassung nicht vorsieht.

Der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises, Hermann-Josef Tebroke, schließt sich dieser Kritik an: „Die rheinisch-bergischen Kommunen werden in diesem Jahr rund 9,6 Millionen Euro weniger Einnahmen haben, wenn der Landtag das Gesetz so beschließt.“ Vergleiche man das Gesetz 2012 mit dem Gesetz 2010, seien es sogar 19,3 Millionen Euro weniger. „Das ist eine unvertretbare Benachteiligung des kreisangehörigen Raums“, sagt Tebroke. Wie der Landkreistag in seiner Stellungnahme ausführt, werden die Leidtragenden g zwangsläufig die kreisangehörigen Gemeinden sein, denn die Kreisumlagen werden entsprechend steigen.

Grund ist, dass die Aufwendungen für Sozialleistungen für Langzeitarbeitslose, alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen sowie Kinder und Jugendliche, die zu über 80 Prozent von den Kreisen getragen werden, weiter steigen und mit ihnen der Umlagebedarf der Kreise. Während also die kreisangehörigen Gemeinden landesweit immer mehr an Kreisumlage aufbringen müssen, sinkt durch die zwangsläufige Erhöhung der Gewichtung des Soziallastenansatzes gleichzeitig deren Anteil an der Gemeindeschlüsselmasse.

Die kreisangehörigen Gemeinden werden gegenüber den kreisfreien Städten immer mehr ins Hintertreffen geraten, befürchtet der Landkreistag. Schon jetzt erhalten sie nur noch 39,5 Cent von jedem Euro der Verteilmasse, obwohl über 60 Prozent der Menschen in Landkreisen leben.

Die im nordrhein-westfälischen Landkreistag organisierten Landräte fordern Landtag und Landesregierung daher auf, den Regierungsentwurf zu überarbeiten und dem besonderen Finanzbedarf der Kreise im Sozialbereich Rechnung zu tragen. er