Gutachter soll Ursache des Stromausfalls klären
Nach dem Brand im Umspannwerk am Dienstagmorgen bleiben noch offene Fragen.
Burscheid. Die Stadt hat sich vom dreistündigen Stromausfall am Dienstagvormittag erholt. Aber es bleiben offene Fragen — zum Beispiel nach möglichen Schadenersatzansprüchen und auch nach der Sicherung des Stromnetzes.
Denn dass ein Bagger bei Erdarbeiten ein Kabel trifft und zerstört, ist nicht ganz ungewöhnlich. Erstaunlicher scheint da eher, dass ein solcher vergleichsweise kleiner Schaden letztlich den Stromausfall für eine gesamte Stadt verursachen kann. Müssten in einem solchen Fall nicht andere Sicherungsmaßnahmen greifen? Oder ist der Vorfall in Burscheid möglicherweise Indiz für ein zunehmend marodes Stromnetz auch in Deutschland? Auch Kenner der Strombranche räumen ein, dass sich das deutsche Netz aus Kostengründen in Richtung amerikanischer Verhältnisse bewegt, wo das überaltete und schlecht gewartete Stromnetz schon seit Jahren immer wieder zusammenbricht.
Licht ins Dunkel soll nach Angaben von Igor Hradil, Sprecher des Bergisch Gladbacher Energieversorgers Belkaw, ein Gutachter bringen, der die Schadensursache nun genau untersuchen wird. Er soll klären, ob das in Eichenplätzchen zerstörte Stromkabel wirklich alleinige Ursache für den Stromausfall war oder ob noch andere Ausfälle mit eine Rolle gespielt haben.
Von der Einschätzung des Gutachters hängt auch die Frage des Schadenersatzes ab. Laut Hradil sind Regressansprüche in der Netzanschlussverordnung (NAV) geregelt. Danach sei beispielsweise leichte oder grobe Fahrlässigkeit Voraussetzung. Auch dürfe es sich bei den Ansprüchen nicht um sogenannte Folgeschäden handeln.
Bezogen auf die Baggerarbeiten wäre beispielsweise zu klären: Ist vorher wie gefordert Einsicht in den Leitungsplan genommen worden? Und wenn ja: Ist die Stromleitung dort auch korrekt eingezeichnet? Die Schadensregulierung kann dabei leicht zu einem juristischen Streitfall werden. Die Belkaw wird den Schaden jedenfalls schon mal ihrer Versicherung melden. Wer jetzt schon Fragen zu möglichen Regressansprüchen hat, kann sich an Michael Witek (Telefon 02 21/1 78 29 57) oder Gabriele Lebendig (Telefon 02 21/1 78 28 35) wenden.