Keine neue Ausschreibung nötig

Trecknase: „Freihändige Vergabe“ ist zulässig, wenn ein Vorhaben besonders dringlich ist. Technische Betriebe holen juristischen Rat ein.

Foto: Roland Keusch

Bergisches Land. Die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) sind zurzeit auf der Suche nach einem Unternehmen, das die Bauarbeiten an der Trecknase fortführt. Das ist insofern eine ganz anspruchsvolle Aufgabe, als es dabei zwei widersprüchliche Aspekte gibt: Einerseits gilt es, keine Zeit zu verlieren; andererseits müssen die TBR mit großer Sorgfalt ans Werk gehen, um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.

Gabriele Mühlhoff, Leiterin der Abteilung öffentliche Ausschreibungen, erklärt die Hintergründe im Gespräch mit dem RGA: Wichtig war, dass die Ausschreibung öffentlich war, aber nicht in der gesamten Europäischen Union (EU). Erst bei einem Auftragsvolumen ab 5 Millionen Euro ist die EU-weite Ausschreibung erforderlich — die Trecknase soll 4,5 Mio. kosten. Dabei geht es aber nicht um die Einschätzung aller Remscheider, die das total dringend finden, sondern um eine gerichtsfeste; das muss schriftlich „sehr genau begründet werden“, erklärt die Fachfrau. Nicht umsonst lassen sich die TBR dabei anwaltlich beraten, bestätigte TBR-Sprecher Frank Ackermann auf Anfrage des RGA. Wie berichtet, geht es um das Risiko, dass ein Unternehmen, das nicht zum Zug kommt, dagegen klagt.

Würde ein Gericht dem stattgeben, würde sich die Baustelle nicht um Wochen, sondern um Monate verzögern. Stattgeben kann das Gericht, weil bei Missachtung der Vorschriften Verträge „sittenwidrig“ sein können und sich der Vertragspartner sogar der Untreue schuldig macht.

Zumal sich viele Remscheider fragen, weshalb die Stadt nicht einfach einem ortsansässigen Unternehmen wie beispielsweise der Dohrmann GmbH den Zuschlag gegeben hat, erklärt Gabriele Mühlhoff die Richtlinien. Vorgeschrieben ist ein mehrstufiges Wertungsverfahren. Danach ist „in streng voneinander getrennten Schritten zu prüfen,

1. ob die Angebote inhaltliche oder formale Mängel aufweisen, 2. ob die Bieter persönlich und sachlich fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind, 3. ob die Angebotspreise nicht in einem Missverhältnis von Preis und Leistung stehen (Beispiel Dumpingpreis), und 4. welches Angebot das wirtschaftlichste ist.

Diese Kriterien werden in der Regel bei der Ausschreibung mit veröffentlicht, sagt Mühlhoff. Ob ein Unternehmen in Remscheid ansässig ist oder nicht, „darf kein Kriterium sein“ — selbst unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es dann in aller Regel Gewerbesteuer zahlt. Beispielsweise hat ein anderes hiesiges Unternehmen den Zuschlag für die Tore der neuen Feuerwache in Lennep nicht erhalten — zugunsten eines Wettbewerbs aus Süddeutschland. Die Firma Torbau Oesterheld war um ein Prozent oder rund 80 Euro teurer gewesen, schildert Geschäftsführer Michael Weiden — er sieht sich allerdings bei Wartung und Reparatur als Ortsansässiger klar im Vorteil.

Gabriele Mühlhoff verweist auch hier auf Vorschriften, die für alle gelten: „Die Stadt ist verpflichtet, die Folgekosten zu berücksichtigen“, sagt sie. Im Idealfall frage schon die Ausschreibung nach Reparaturkosten. „Wenn der Preis stimmt, dann ist es egal, ob das Unternehmen aus München kommt oder vom Falkenberg.“