Karnevalssession wird eröffnet Diese Regeln gelten am 11.11. in Köln

Köln · Am Donnerstag ist es soweit: Die Karnevalssession wird eröffnet. Doch trotz der Vorfreude müssen die Corona-regeln eingehalten werden. Bei den Veranstaltungen dominieren 3Gplus oder 2G.

Am Donnerstag wird vor allem in der Altstadt, im Kwartier Latäng und in den Veedeln der Sessionsstart gefeiert.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nach mehr als eineinhalb Jahren Pandemie, nach mehr als eineinhalb Jahren fast ohne Sitzung, ohne Zoch, Kamelle, Strüßjer und Geschunkel, ist es am Donnerstag, dem 11.11. endlich soweit: Auf dem Heumarkt wird die Karnevalssession eröffnet. Und auch in der Altstadt, im Kwartier Latäng und in den Veedeln wird gefeiert. Aber die Pandemie ist noch nicht vorbei, die Infektionszahlen sind auf einem hohen Niveau.

„Trotz der großen Vorfreude auf den Sessionsstart und dem verständlichen Wunsch nach Normalität bitte ich zu bedenken, dass wir wissen, dass auch eine vollständige Impfung nicht hundertprozentig davor schützt, sich zu infizieren und auch zu erkranken. Jede und jeder sollte sich bewusst machen, dass man sich im Karnevalsgetümmel, insbesondere in Innenräumen, einem erhöhten Risiko aussetzt. Das gilt insbesondere für Menschen, für die etwa wegen ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankungen ein besonderes Risiko besteht, an Covid zu erkranken“, sagt Gesundheitsdezernent Dr. Harald Rau. Aus diesem Grund hat die Stadt eine mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW abgestimmte Allgemeinverfügung erlassen. Die Regeln sollen das Feiern so sicher wie möglich machen und das Infektionsrisiko reduzieren.

Altstadt: Zutritt nur mit 3Gplus oder 2G

Die Situation in der Altstadt ist geprägt durch die Veranstaltung der Willi-Ostermann-Gesellschaft auf dem Heumarkt und dem Alter Markt. Da die Gesellschaft außerhalb der abgesperrten Flächen auf dem Heumarkt nicht über ein Hausrecht verfügt, gelten diese Flächen als öffentlicher Raum. Dies bedeutet, dass der Zugang nur mit 3Gplus möglich ist. Wer also nicht geimpft oder genesen ist, muss entweder einen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen Schnelltest, der maximal sechs Stunden alt sein darf. Ausgenommen von dieser Zutrittsbeschränkung sind Kinder unter sechs Jahren und Schüler.

Zur Klarstellung erlässt die Stadt hinsichtlich dieser Regelung die beigefügte Allgemeinverfügung. Von dieser Kontrolle sind lediglich Anwohner, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte ausgenommen. Sie können entweder durch einen Ausweis Zutritt erhalten oder in einem von der Willi-Ostermann-Gesellschaft eingerichteten Anliegerbüro einen Passierschein erhalten, der zum unkontrollierten Zutritt berechtigt. Das Büro am Alter Markt 8 ist seit Samstag geöffnet. 

Für den Veranstaltungsbereich erlässt die Stadt mit der Allgemeinverfügung ebenfalls ein Verbot für das Mitführen von Handkarren, Bollerwagen und ähnlichen Fahrzeugen, die oft zum Transport von alkoholischen Getränken und Musikanlagen benutzt werden. Müsste das Veranstaltungsgelände geräumt werden, würden die Fahrzeuge laut Stadt zu einer Gefahr für die Feiernden werden, da sie in einer solchen Situation von ihren Besitzern zurückgelassen und zu Stolperfallen werden. Im abgegrenzten Bereich auf dem Heumarkt erlaubt die Willi-Ostermann-Gesellschaft den Zutritt nur mit 2G (geimpft oder genesen). Dies gilt sowohl für Besucher als auch für Künstler und Personal des Veranstalters.

Im Zülpicher Viertel gibt es keinen Veranstalter, so dass hier die Stadt die Rolle als fiktive Veranstalterin übernimmt. Wie auch in der Altstadt gelten auch hier die 3Gplus-Regeln. Ausgenommen sind auch hier Kinder unter sechs Jahren und Schüler. Die Stadt kontrolliert diesen Status bei Zutritt ins Viertel. Feiernde können die Stadt unterstützen, indem Sie den Nachweis in digitaler oder Papierform bereits vor den Kontrollstellen bereithalten und somit den Durchfluss beschleunigen. Besonders hilfreich ist ein Nachweis mit einem QR-Code. Hier erfolgt eine digitale Kontrolle ohne Speicherung von persönlichen Daten. Von dieser Kontrolle sind lediglich Anwohner, Gewerbetreibende und deren Beschäftigte ausgenommen. Gewerbetreibende und deren Beschäftigte sind vorab über die Möglichkeiten des Zutritts informiert worden und haben von der Stadt Köln Zugangsberechtigungen erhalten. Und auch für das Zülpicher Viertel erlässt die Stadt mit der Allgemeinverfügung ein Verbot für Handkarren, Bollerwagen und ähnliche Fahrzeuge.