Advent Glühwein sollte nicht zu heiß sein

Köln. · Auch auf dem Weihnachtsmarkt kontrolliert die Stadt die Lebensmittel und Getränke.

Lebensmittelkontrolleur Oliver Maier überprüft die Temperatur des Glühweins beim Markt der Engel auf dem Neumarkt.

Foto: Eppinger

Genau 68 Grad zeigt das Thermometer von Lebensmittelkontrolleur Oliver Maier an, als er die Temperatur des Glühweins bei „Gabriels“ auf dem Markt der Engel am Neumarkt kontrolliert. „Es geht uns dabei um den Alkoholgehalt des Getränks, der bei mindestens sieben Prozent und bei maximal 14,5 Prozent liegen darf. Der Alkoholgehalt ist ein wertbestimmender Faktor beim Glühwein. Wird dieser über 78 Grad erhitzt, beginnt er zu sieden und verdampft. Die Idealtemperatur liegt zwischen 65 und 70 Grad“, erklärt Maier. Sehr heiß sei beim Glühwein nicht immer sehr gut.

Seit zwölf Jahren ist der Metzgermeister als Lebensmittelkontrolleur im Einsatz. „Voraussetzung ist der Handwerksmeister oder ein Technikerberuf. Danach folgt, wenn freie Stellen zur Verfügung stehen, eine zweijährige Ausbildung, damit man in allen Bereichen eingesetzt werden kann“, sagt Maier, bevor er am Stand eine Probe des Glühweins nimmt, die von einem Untersuchungslabor untersucht wird. „Da geht es zum Beispiel darum, zu überprüfen, ob der Glühwein mit Wasser oder Traubensaft gestreckt wurde. Das merkt man an Zuckersorten, die im Wein sonst nicht vorkommen. So eine Untersuchung, die in Hürth oder Krefeld stattfindet, dauert etwa zwei bis drei Wochen. Es geht nicht ganz so schnell wie bei CSI im Fernsehen.“

Aktuell wurden auf den 16 Weihnachtsmärkten der Stadt acht Proben entnommen, das Ergebnis steht derzeit noch aus. Im Vorjahr waren es insgesamt 13 Glühweinproben, die amtlich entnommen worden sind. Es gab vier Beanstandungen: Zweimal wurde eine weinuntypische Zuckersorte nachgewiesen. „Es ist klar geregelt, was in Glühwein enthalten sein darf und was nicht. Und das sind Rot- oder Weißwein sowie Gewürze wie Zimt oder Gewürznelken. Das ist bei Punsch oder Feuerzangenbowle wieder anders. Verboten ist bei Glühwein auch die Zugabe von Zucker.“

Fantasienamen sind beim Glühwein nicht zulässig

Wird das Heißgetränk als „Winzerglühwein“ bezeichnet, muss dieser aus den Trauben des Winzers gewonnen werden, die er auf seinen Rebflächen erntet. Außerdem muss der Winzer den Glühwein in seinem Betrieb selbst herstellen. Bei „Kinderglühwein“ handelt es sich nicht um Wein, sondern um erhitzten, aromatisierten und teilweise zusätzlich gesüßten Fruchtsaft.

„Nicht erlaubt sind Fantasienamen wie zum Beispiel ‚Neumarktglüher‘, da gab es im Vorjahr an andere Stelle in der Stadt eine Beanstandung. Das erledigt sich aber meist mit einer Belehrung und der Namensänderung. Bei anderen Verstößen kann es zu Geldstrafen oder auch einer Strafanzeige kommen. Das hängt auch davon ab, ob Betrieb zum wiederholten Mal erwischt werden. Bei Glühwein bleibt es aber in der Regel bei maximal mehreren hundert Euro. Das ist ein Lebensmittel, das nicht so problematisch ist, wie zum Beispiel Fleisch.“

Die vierte Beanstandung gab es 2017 wegen eines zu niedrigen Alkoholgehaltes und einer gleichzeigen starke sensorischen Abweichung. „Das entsteht durch eine zu starke Erhitzung, man merkt es als Kunde durch einen Karamellgeschmack im Glühwein. Ansonsten kann man sich auf den gesunden Menschenverstand verlassen. Fällt beim Blick auf eine Bude Schmutz auf oder stimmt etwas mit der Hygiene bei den Mitarbeitern nicht, dann sollte man diesen Stand meiden“, sagt Maier.

Durch moderne Technik seien Probleme wie das zu starke Erhitzen heute gut beherrschbar: „Die modernen Zapfanlagen für Glühwein ermöglichen es, dass man die Temperatur exakt einstellen kann. Früher hatten wir noch andere Probleme. Wenn zum Beispiel Glühwein im Kupferkessel erhitzt wird, können Schwermetalle in das Getränk gelangen. Auf den Märkten werden solche Kessel aber nicht mehr verwendet.“ Sind sie zu Dekorationszwecken trotzdem noch im Einsatz, muss ihre Innenseite mit Kunststoff oder Edelstahl versehen sein.

Die 25 Lebensmittelkontrolleure in Köln arbeiten für das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt. Sie überwachen die rund 11.000 lebensmittelverarbeitenden Betriebe in Köln. Dazu kommen sieben Veterinäre und ein Lebensmittelchemiker. Im Jahr finden rund 10.000 Kontrollen im Stadtgebiet statt. Ziel ist es, die Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Das gilt für Lebensmittel genauso wie für Tabakerzeugnisse oder Kosmetika. Bei den Weihnachtsmärkten gibt es regelmäßige Kontrollen bei den Lebensmittel- und Gastronomieständen, zu denen auch die Glühweinbuden gehören.