Köln Kein Wegbier mehr in der Nähe von Schulen und Kitas

Köln. Eigentlich sind sie für ihren Frohsinn bekannt - die Rheinländer im Allgemeinen und die Kölner im Speziellen. Doch mit einigen kuriosen Verboten macht die offenbar ganz und gar nicht jecke Kölner Stadtverwaltung nun auf Spielverderber: Erst war vor gut zwei Wochen angekündigt worden, dass Seifenblasen und Straßenkunst in bestimmten Bereichen der Stadt untersagt werden sollen, am Donnerstag wurde bekannt: Das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum soll reglementiert werden.

Zwischen zwei Kneipen noch schnell mit einem Wegbier auf der Straße anstoßen? Das soll in Köln bald nicht mehr überall erlaubt sein.

Foto: A3446 Patrick Seeger

In einer Neuauflage der Stadtordnung wird dazu eigens ein neuer Paragraph geschaffen: 11a soll fortan regeln, dass der Konsum von Alkohol sowie Drogen in einem Umkreis von 100 Metern um Kindergärten und Schulen auf öffentlichen Flächen verboten ist. Dass der Verzehr des beliebten Wegbieres bei rund 300 Schulen und mehr als 600 Kindergärten auf Kölner Stadtgebiet zu einem wahren Slalomlauf werden wird, zeigt eine Karte von Lino Hammer, Ratsmitglied der Grünen. Er hat die Folgen, die der Paragraph haben würde, in einer Karte für ie Innenstadt und Nippes, Riehl sowie Bilderstöcken eingezeichnet.

Für alle Freunde des Wegbieres vom Kiosk: Alkoholfrei wären nach 11a die Bürgersteige der Aachener Straße und große Teile des Belgischen Viertels, inklusive halber Brüsseler Platzes. Auch Südstadt zwischen Eierplätzchen bis hinter dem Trude-Herr-Platz wären trocken gelegt. Der Volksgarten wäre am Rande betroffen, ebenso Teile des Aachener Weihers, des Mediaparks und einige Wiesen des Inneren Grüngürtels.

Die Novelle der Stadtverordnung scheint also nicht besonders praktikabel zu sein. Zudem wird der Paragraph wohl auf einigen Unmut stoßen - nicht nur beim Wähler. Denn am Ende sind viele Kölner Lokalpolitiker auch nur Kölsch-Trinker.