Tödliches Autorennen Kölner Raser: Fahrer des Unfallwagens will Haftstrafe verhindern
Köln. Nach der Verurteilung von zwei Kölner Rasern zu Haft will einer der Männer die Strafe akzeptieren. Sein Mandant werde nicht in Revision gehen, sagte der Verteidiger des 24-Jährigen am Mittwoch auf Anfrage.
Bereits am Montag hatte ein Gerichtssprecher mitgeteilt, dass der andere Raser - der Fahrer des Unfallwagens - gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt habe.
Das Kölner Landgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die beiden zunächst zu Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten doch ins Gefängnis müssen. Sie hatten sich 2015 ein illegales Rennen geliefert, bei dem eine Radfahrerin getötet worden war.
Das Landgericht Köln hatte die in Deutschland geborenen Türken zunächst 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der BGH hatte die Aussetzung zur Bewährung moniert und das Urteil zum Teil aufgehoben. In dem neu aufgelegten Prozess urteilte eine andere Kammer des Landgerichts nun, dass die Freiheitsstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der Richter hatte eindringlich an die beiden 24 und 25 Jahre alten Angeklagten appelliert, das Urteil anzunehmen. Dies könne auch für die Angehörigen der getöteten 19-Jährigen eine Erleichterung sein.
„Indem er das Urteil annimmt, setzt mein Mandant auch ein Zeichen in Richtung der Familie des Opfers“, sagte der Verteidiger des 24-Jährigen, der zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt wurde. dpa