KVB Bodycams KVB-Mitarbeiter tragen Bodycams

Köln · Mitarbeiter der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sind ab Montag mit sogenannten Bodycams in Bussen und Bahnen unterwegs. Die Körperkameras sollen in Konfliktsituationen deeskalierend wirken und alle beteiligten Personen schützen.

KVB-Mitarbeiter sind ab Montag mit sogenannten Bodycams in Bussen und Bahnen unterwegs.

Foto: KVB/Christoph Seelbach

Während des einjährigen Pilotprojekts werden 20 Beschäftigte mit den kleinen Kameras ausgestattet. „Wir setzen auf Bodycams, weil es damit gute Erfahrungen sowohl in unserer Branche als auch beispielsweise bei der Polizei gibt“, sagt Stefanie Haaks, Vorstandsvorsitzende der KVB. „Aber es gibt ja auch den Beschluss des Verkehrsausschusses der Stadt, den wir damit umsetzen. Wir hoffen, dass wir ebenso gute Erfahrungen machen werden, wie unsere befreundeten Verkehrsunternehmen.“

Angriffe auf KVB-Mitarbeiter durch Fahrgäste nehmen zu

Unter anderem bei Kontrollen hätten die Mitarbeiter immer häufiger mit aggressiven Fahrgästen zu tun. „Die tätlichen Angriffe, bei denen Kollegen im Dienst verletzt werden, haben deutlich zugenommen“, berichtet Peter Densborn, Mitglied des Vorstandes und Arbeitsdirektor der KVB. Im Jahr 2019 habe es aus diesen Gründen noch rund 230 Ausfalltage gegeben, 2020 seien es bereits 580 gewesen. Mögliche Konflikte entstehen insbesondere bei Großveranstaltungen wie Karneval, Demonstrationen, Messen oder Risiko-Fußballspielen, aber auch im Rahmen alltäglicher Einsätze an Orten, an denen sich oft schwierige und zum Teil gewaltbereite Personengruppen aufhalten.

Neben Maßnahmen wie Deeskalationstrainings und gezielten Fortbildungen, die bereits durchgeführt werden, kann der Einsatz von Bodycams dazu beitragen, die Sicherheit für das Personal und weitere anwesende und gegebenenfalls bedrohte Personen zu erhöhen. „Ziel der Bodycam-Einsätze ist immer das Erreichen einer Deeskalation durch die präventive Abschreckung möglicher Täter“, heißt es von der KVB. Zudem sollen die Ergebnisse bei der Strafverfolgung, der nachträglichen Identifikation von Tatverdächtigen, der Sicherung von Beweismitteln und die Wahrnehmung des Hausrechts in Bussen, Bahnen und an und in Haltestellen verbessert werden.

Der Einsatz der Körperkameras ist in Situationen möglich, in denen eine Person aggressives Verhalten zeigt, es etwa zu verbalen Beleidigungen, Drohungen oder körperlicher Auseinandersetzung kommt oder eine Situation unmittelbar zu eskalieren droht. Die Nutzung der Bodycams ist beschränkt auf Stadtbahnen, Busse und Haltestellen, an denen die Mitarbeiter befugt sind, das Hausrecht auszuüben.

Da Bildaufnahmen im öffentlichen Raum einen Eingriff in die Grundrechte darstellen, dürfen diese nur in berechtigten Fällen aufgenommen werden. Konkret bedeutet dies: Die Bodycam darf nur dann aktiviert werden, wenn ein entsprechender Vorfall stattfindet oder zu erwarten ist. Die betroffene Person wird vor dem Einschalten der Kamera auf die Aufnahme hingewiesen. Sollte sich die Situation hierdurch bereits beruhigen, ist eine Aufzeichnung nicht mehr notwendig. Die Aktivierung der Bodycam wird durch ein optisches Signal und das Aufleuchten des Displays angezeigt. Es ist nun das Spiegelbild des Gegenübers zu sehen. Zudem sind die Mitarbeiter mit beschrifteten Warnwesten bekleidet, auf denen das Wort „Video“ steht. Ein Dauerbetrieb der Kamera ist unzulässig.

Mit dem Auslösen der Aufnahmefunktion wird ein sogenanntes Pre-Recording aktiviert. Das bedeutet, es werden für die Dauer von zwei Minuten Bildaufnahmen gemacht, die jedoch laufend überschrieben werden. Sollte sich die Situation entspannen, wird der Aufnahmemodus deaktiviert und alle Aufnahmen werden automatisch auf der Kamera gelöscht. Falls eine Situation eskaliert, kann die Pre-Recording-Bildaufnahme durch Knopfdruck gesichert werden und die Kamera schaltet in den laufenden Aufnahmemodus, bis eine Deaktivierung durch erneute Bedienung des Mitarbeiters erfolgt.

Die Aufnahmen werden zudem verschlüsselt aufbewahrt, sodass ein Zugriff durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Die Bodycam-Träger selbst hätten keine Zugriffsberechtigung, heißt es von der KVB. Da Tonaufnahmen im öffentlichen Raum rechtlichen Regelungen unterliegen, verzichtet die KVB zunächst auf akustische Aufzeichnungen. Nach einem etwa halbjährigen Probebetrieb soll diese Entscheidung auf Basis der bis dahin gemachten Erfahrungen gegebenenfalls neu bewertet werden.

Eine Auswertung oder ein Zugriff auf die Daten soll nur zu festgelegten Zwecken erfolgen, etwa, um die Aufnahmen an die zuständige Ermittlungsbehörde zu übermitteln oder um eigene zivilrechtliche Ansprüche zu begründen. Nicht benötigte Daten werden nach Angaben der KVB unverzüglich und irreversibel gelöscht.

Der Einsatz der Bodycams wird durch den Fachbereich Fahrgastsicherheit/Fahrgastservice regelmäßig ausgewertet. Dabei soll insbesondere erfasst werden, ob und inwieweit der Einsatz dazu führt, dass Übergriffe auf entsprechend ausgestattetes Personal rückläufig sind. Im Nachgang wird in Zusammenarbeit mit den städtischen Gremien über den weiteren Einsatz von Bodycams entschieden.