Burscheid Nach Straftat: Jetzt ermittelt das Verkehrskommissariat

Staatsanwaltschaft hat den Fall der gefährlichen Körperverletzung an eine andere Direktion der Polizei übertragen.

Foto: Polizei

Burscheid. Keine neuen Erkenntnisse hat die Polizei über den Zustand des 55-jährigen Firmenchefs, der am vergangenen Dienstag von einem ehemaligen Kollegen mit dem Auto angefahren und zwischen dem Fahrzeug und einer Mauer eingequetscht worden sein soll. Nur so viel: „Der Mann schwebt nicht in Lebensgefahr“, erklärt Richard Barz, Sprecher der Kreispolizeibehörde in Bergisch Gladbach.

Für die weiteren Ermittlungen sei es allerdings unerheblich, wie sich die Behandlung der Verletzungen entwickele. Entscheidend könne dies aber für das mögliche spätere Strafmaß werden, ergänzte Barz. Dann könne aus der gefährlichen Körperverletzung (wegen der die Polizei aktuell in dem Fall ermittelt) eine schwere Körperverletzung werden. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn das Opfer ein Körperglied verliere oder durch das Delikt gelähmt sei. Am Tag nach der Tat auf dem Firmengelände der Lackiererei an der Industriestraße schloss die Polizei nicht aus, das der Mann ein Bein verlieren könne.

Nach einer Entscheidung durch die Staatsanwaltschaft in Köln ist der Fall mittlerweile an das Verkehrskommissariat der Kreispolizei in Bergisch Gladbach übertragen worden. Ursprünglich hatte die Kripo die Ermittlungen geleitet. Am Tag der Tat selbst war dabei nicht klar, ob von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen werden müsse. Dann hätte die Kölner Polizei übernehmen müssen. Nun aber ermittelt das Verkehrskommissariat gegen den 46-jährigen Odenthaler als mutmaßlichem Täter — und zwar ebenfalls wie zuvor die Kripo wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Laut Richard Barz ist der Fall an die Direktion Verkehr übertragen worden, weil er als Verkehrsstraftat gewertet werde mit einem „absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfall“.

Der mutmaßliche Täter befindet sich wie berichtet auf freiem Fuß, da keine Haftgründe vorgelegen hätten. Das Opfer musste in eine Kölner Unfallklinik geflogen werden. Laut Polizei ging es bei dem Streit um einen Anteil aus der Trinkgeldkasse.