Nicht nur die Denkmäler im Ortskern sind erhaltenswert
Eine neue Satzung will das gesamte Erscheinungsbild bewahren.
Burscheid. Weit über 20 Jahre ist der Aufstellungsbeschluss für eine Denkmalbereichssatzung alt. Aber erst jetzt geht er seiner Umsetzung entgegen. Im Stadtentwicklungsausschuss fand der Satzungsentwurf des Instituts für Baugeschichte und Denkmalpflege der Fachhochschule Köln breite Zustimmung. Dem Erlass geht jetzt noch eine einmonatige öffentliche Auslegung voraus.
Prof. Norbert Schöndeling erläuterte plastisch Sinn und Zweck der Satzung. Neben den Einzeldenkmälern im Ortskern gebe es eine Reihe weiterer Gebäude, die die Kriterien des Denkmalschutzes nicht erfüllten, aber dennoch für das Gesamterscheinungsbild von Bedeutung seien. Durch die Satzung hat die Denkmalpflege auch hier bei allen Außenmaßnahmen ein Mitspracherecht.
Außerdem hält die Satzung zu erhaltene Freiflächen und Blickachsen in der Innenstadt fest. Damit soll beispielsweise verhindert werden, dass Neubauten den Blick auf die für das Innenstadtbild prägende evangelische Kirche am Markt verhindern.
Ute Hentschel (Grüne), deren Partei das Thema vor zwei Jahren wieder auf die Tagesordnung gebracht hatte, zeigte sich erstaunt, „wie viele erhaltenswerte Gebäude es noch gibt“. Die Satzung sei auch wirtschaftlich sinnvoll, weil die historische Bausubstanz „ein Pfund ist, mit dem wir wuchern können“.
„Man geht mit anderen Augen durch seine Stadt“, lobte auch Ralf ten Haaf (SPD) den Entwurf. Die freiwillige Ausgabe sei gut investiertes Geld. Ähnlich positiv äußerte sich die CDU. Nach Angaben der Stadt belaufen sich die Kosten für die Satzung auf 11 500 Euro.
Allein für die FDP begründete Gert Weber die ablehnende Haltung seiner Fraktion mit einem dreiseitigen Papier. Einige seiner Kritikpunkte: Der Entwurf erkläre nicht, warum etwas erhaltenswert sei. Die Satzung sei ineffektiv und bürokratisch und erschwere die Stadtentwicklung.