Raucherclubs: Vorgaben verschärft
Das Ordnungsamt will sich schriftlich an die Raucherclubs wenden. Künftig sind die Vorgaben schärfer.
Burscheid. Sie rauchen, die Köpfe die Köpfe derjenigen Burscheider Wirte, die seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes auch noch Vorsitzende ihres eigenen Clubs sind. Seit jetzt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster die Existenzgrundlage für Raucherclubs erschwert hat, müssen sich die Kneipen mit den Schildern im Fenster eine andere Lösung einfallen lassen, denn bald wird es Post vom Ordnungsamt in Burscheid geben.
Leiter Christoph Haendeler sagt: „Wir werden die Wirte in Kürze anschreiben und über die neue Situation aufklären.“ Betroffen seien im Stadtgebiet laut Ordnungsamt fünf Kneipen, die als Raucherclub angemeldet sind. Was anders wird? Ein Raucherclub wird nur noch als ein solcher anerkannt, wenn es sich um einen echten Club handelt, der sich in erster Linie mit Tabakwaren auseinander setzt.
„Allerdings gibt es keine genauen Vorgaben, das ist jetzt das Problem“, erklärt Haendeler. Klar sei: Im Raucherclub dürfen nur Mitglieder Zutritt haben, der Verkauf von Speisen und Getränken ist nur eingeschränkt möglich. „Wenn sich der Hauptumsatz aus den Getränken generiert, kann man wohl kaum von einem Club sprechen.“
Die Kontrollen werden künftig schärfer. In Stichproben prüfte die Stadt bisher lediglich, ob es sich bei der Gastronomie formell um einen Raucherclub gehandelt hat. Es musste eine sichtbare Beschilderung geben und der Wirt hatte Mitgliedslisten zu führen. Für Nikotin-Gegner war diese gängige Vorgehensweise der Nährboden für eine Unterwanderung des Nichtraucherschutzes.
Das soll sich ändern. Auch wenn das Ordnungsamt die Sache zunächst sachte angehen und mit den Wirten eine Lösung suchen möchte. Möglich ist die Umwandlung in eine Raucher-Eckkneipe. Das ist aber nur möglich, wenn die Räume nicht größer sind als 75 Quadratmeter.