Staatsanwältin: Angeklagter soll in die Forensik

Prozessauftakt: Vertreterin der Anklage sieht in dem Burscheider (22) eine Gefahr für die Allgemeinheit. Der Vorwurf lautet auf Exhibitionismus und Vergewaltigung.

Burscheid/Köln. Vor dem Kölner Landgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 22-Jährigen aus Burscheid begonnen, dem die Staatsanwältin Ruth Anja Paulus Vergewaltigung und Exhibitionismus vorwirft. Wegen Exhibitionismus in mehreren Fällen ist der Angeklagte bereits vorbestraft.

Paulus geht davon aus, dass der 22-Jährige die Taten im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen hat und dass von dem Angeklagten weitere Straftaten zu erwarten sind, weshalb er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Die Staatsanwältin forderte deshalb eine Unterbringung des Angeklagten in der Forensik, der geschlossenen Psychiatrie für kranke Straftäter.

Laut Anklage griff der Burscheider am 11. März 2014 eine 19-Jährige auf einem Schulhof in Leverkusen an. Er soll die junge Frau an intimen Stellen angefasst und dabei sogar in ihren Körper eingedrungen sein, womit die Voraussetzung für den Vergewaltigungsvorwurf gegeben wäre.

Sechs Tage später soll er in Burscheid eine zu dem Zeitpunkt 15-Jährige, die auf dem Weg vom Busbahnhof nach Hause war, an der Schulter festgehalten haben, während er sich selbst befriedigte.

Am 28. April vergangenen Jahres soll der Angeklagte am Spielplatz an der Balkantrasse gegenüber der Sporthalle der Realschule versucht haben, eine damals 16-Jährige zu vergewaltigen. Weil das Opfer sich massiv wehrte, soll der Angeklagte von ihr abgelassen haben.

Die sehr gute Täterbeschreibung der Jugendlichen führte damals zur raschen Identifizierung und Festnahme des Burscheiders ein. Seither sitzt er in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Köln.

Der 22-Jährige ließ durch seine Anwältin Jordana Wirths erklären, dass er die ersten beiden Vorwürfe bestreitet. Er räume aber die Tat im April 2014 zum Teil ein. Richtig sei, dass er die 16-Jährige masturbierend belästigt und angefasst habe. Eine Vergewaltigung habe er aber nicht geplant, auch wenn er dieses bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung angegeben habe. Er habe die Hose der jungen Frau nicht zerrissen, es sei ihm bei der Tat klar gewesen, dass er etwas Unrechtes und Strafwürdiges tue.

Bei dem Opfer wolle sich ihr Mandant entschuldigen, so Wirths. Der Angeklagte leide seit seiner Frühgeburt unter einer Intelligenzminderung. Er sei nach seiner ersten Verurteilung bereit gewesen, sich einer Therapie zu unterziehen, was sich dadurch zerschlagen habe, dass nicht sofort ein Therapieplatz zur Verfügung gestanden habe.

Für die Vernehmung der Opfer wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Für den Prozess hat die 2. Große Strafkammer unter Vorsitz von Christoph Kaufmann sieben Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil wird für Ende des Monats erwartet.