Stadt sucht neue Schöffen
Pro Jahr erwarten die Laien im Schnitt zwölf Verhandlungen.
Leverkusen. Für das Schöffengericht des Amtsgerichts Leverkusen und die Strafkammern des Landgerichts Köln muss die Stadt Leverkusen für die Wahlperiode 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 eine Vorschlagsliste aufstellen und mindestens 160 Hauptschöffen/Hilfsschöffen benennen, von denen dann 74 zu Schöffen/Hilfsschöffen gewählt werden.
Als Laien sollen sie sich im Schnitt in zwölf Verhandlungen jährlich um strafrechtliche Delikte kümmern und in die Entscheidung „Volkes Stimme“ einbringen. Eine besondere Vorbildung ist nicht erforderlich.
Das Schöffenamt kann nur von deutschen Staatsbürgerinnen und deutschen Staatsbürgern versehen werden. Der Antragsteller muss in Leverkusen den Wohnsitz haben. Das Mindestalter für die Aufnahme in die Vorschlagsliste beträgt 25 Jahre. Das Höchstalter liegt bei 70 Jahren. Wer an einer solchen Aufgabe interessiert ist, sollte sich bis 31. März beim Fachbereich Recht und Ordnung, Miselohestraße 4, telefonisch oder per E-Mail melden und ein Antragsformular anfordern. Dem Antragsformular ist ein Begleitschreiben beigefügt, aus dem wichtige Informationen zu entnehmen sind.
Zuständige Ansprechpartner sind: Gerd Dreier, Tel. 0214-406-3010, E-Mail: Gerd.Dreier@Stadt.Leverkusen.de und Roland Rütter, Tel. 0214-406-3011, E-Mail: Roland.Ruetter@Stadt.Leverkusen.de .
Antragsunterlagen können auch im Internet angefordert werden:
leverkusen.de/vv/produkte/FB30/Schoeffenwahl.php