Differenzen zwischen Technischen Werken und Erschließungsträger Thiel-Gelände: Familien in Angst um ihre Existenz
Weil laut Technischer Werke vertragliche Pflichten des Erschließungsträgers nicht erfüllt werden, kann in dem künftigen Wohngebiet bislang nicht gebaut werden.
Von Jürgen Heimann.
Als vor etwa einem Jahr in den politischen Gremien der Stadt verkündet wurde, dass das ehemalige Thiel-Gelände erschlossen werden kann, atmeten viele Beteiligte durch. Ein schleppendes Verfahren schien zu Ende und ein weiterer, baldiger Schritt der Stadt zu mehr Wohnraum in der Zukunft deutete sich an.
Tatsächlich aber sind die eigentlichen Bauarbeiten immer noch nicht gestartet, obwohl die Vermarktung durch die Firma Urban Pro aus Herford schon 2016 begonnen habe. „Damals wurde den Interessenten ein Beginn der Erschließung im Frühjahr 2017 genannt, ein Baubeginn sollte angeblich ab Sommer 2017 möglich sein. Da für den Kauf des Grundstückes beim Notartermin ein Nachweis der Finanzierung durch ein Kreditinsitut gefordert wurde, haben viele Bauherren im letzten Jahr eine Finanzierung abgeschlossen“, sagt Ulrike Trobisch, selbst Bauherrin, die im Namen von 50 weiteren Betroffenen spricht. Viele von ihnen litten durch die Verzögerung insbesondere an den finanziellen Folgen. Nebst der laufenden Finanzierung müssten Mieten gezahlt werden, hinzu kämen für einige zwar Fördergeld, dies würde aber verfallen, weil nicht zeitnah gebaut werden könne. „Für uns alle ist die psychische Belastung massiv, viele leiden mittlerweile an einer regelrechten Existenzangst.“
Aktueller Knackpunkt, dass es nicht weitergehe, seien Differenzen der Technischen Werke/Stadt und Urban Pro zum Bau eines Regenwasserklärbeckens. Angeblich seien durch technisch notwendige Änderungen hohe Mehrkosten entstanden, die der Herforder Grundstücksvermarkter nicht bereit sei, zu zahlen. Die Folge: Juristische Auseinandersetzungen und weitere Verzögerungen des Baustarts.
„Richtig ist, dass es leider Uneinigkeiten bezüglich der Errichtung der Abwasseranlagen gibt. Der Erschließungsträger kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, obwohl von Beginn der Maßnahme an feststand, dass die geforderten technischen Vorgaben einzuhalten sind“, hieß es gestern auf Anfrage des BV in einer gemeinsamen Presseerklärung von Technischen Werken (TWB) und Stadt. Dazu allerdings, sei die Behörde verpflichtet: „Die TWB, die für die Entwässerung in Burscheid zuständig ist, verlangt im Rahmen der gesamten Baumaßnahme nur Dinge, die rechtlich und vertraglich gefordert sind. Hier kann es keine Abstriche bei der Ausführung geben.“ Sinn dieses Vertragswerks zur Erschließung mit den Behörden ist, dass die Entwässerungsanlagen und die Straßen später von den Technischen Werken und der Stadt unterhalten werden. Abweichungen zu den geforderten technischen Grundlagen müssten dann womöglich im Streitfall von den Behörden ausgebadet werden - sprich von der Öffentlichkeit.
Dennoch versuchten Stadt und TWB im Sinne der Bauherren eine Lösung zu finden, die einen Fortgang ihrer jeweils angestrebten Baumaßnahme ermöglichen, hieß es weiter. TWB und Stadt stünden mit einer Vielzahl der Bauherren in Kontakt und informierten diese auf Anfrage über die Sachlage. Auf Vertragsdetails und auf weitere die Korrespondenz mit der Urban Pro betreffende Einzelheiten dürfe sie dabei nicht eingehen.
Auch mit Urban Pro würden Gespräche geführt. „Eine vollständige Kostenübernahme aus Steuer- oder Gebührenmitteln zugunsten eines privaten Projektes ist für die TWB im Sinne der Bürger Burscheids dabei keine Lösung.“