Corona-Maßnahmen Was bedeuten „Ruhetage“ an Ostern? Was wir wissen - und was nicht

Über Ostern soll das Coronavirus auch in NRW ausgebremst werden. Helfen sollen zusätzliche freie Tage. Doch was bedeutet das genau?

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie soll über Ostern das öffentliche, wirtschaftliche und private Leben in Deutschland so stark heruntergefahren werden wie nie zuvor in der Krise.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die jüngste Sitzung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten hatte schon deutliche Überlänge. Erst nach einer mehrstündigen Unterbrechung gab es in den frühen Morgenstunden Ergebnisse: Über Ostern soll das öffentliche, private und wirtschaftliche Leben weitgehend heruntergefahren werden.

Doch spätestens bei Tageslicht wird deutlich, dass Vieles noch nicht klar geregelt ist - die Experten müssen nachsitzen. Das Bundesinnenministerium soll nun Details ausarbeiten.

KONTAKTE

Vom 1. bis zum 5. April gelten im Prinzip die gleichen Kontaktregelungen wie sonst auch derzeit: Es dürfen sich maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen, Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Paare gelten als ein Hausstand.

Daneben gilt aber auch die „Notbremse“ weiter. Sie sieht für Regionen oder Ländern mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 vor: Es dürfen sich nur ein Haushalt und eine weitere Person treffen, Kinder bis 14 Jahre wiederum ausgenommen. Bayern kündigte an, seine Notbremse weiter anwenden zu wollen. Auch in NRW soll die Corona-Notbremse greifen.

RUHETAGE

Der Gründonnerstag (1. April) und der Karsamstag (3. April) sollen in diesem Jahr einmalig als „Ruhetage“ gelten. Was das arbeitsrechtlich genau bedeutet, war am Dienstag aber noch weitgehend unklar. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte, der Bund wolle auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes eine Musterverordnung erarbeiten, die regelt, welche Geschäfte und Dienstleistungen an den beiden Tagen geschlossen bleiben müssen. Kretschmann sagte: „Ich würde mir vorstellen, dass das ein dem Feiertag entsprechender Ruhetag ist.“ Bayerns Ministerpräsident Markus Söder sagte, dabei gehe es auch um mögliche Zuschläge für Arbeitnehmer. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ersatzruhetag haben, wenn sie an Sonn- oder Feiertagen arbeiten müssen.

Juristen sehen noch viele offene Fragen. Sollten die Regelungen für Feiertage gelten, würde das in der Regel „ein Beschäftigungsverbot von 0 bis 24 Uhr“ bedeuten, sagte etwa die Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kira Falter. Offen sei bislang unter anderem, wer bei zusätzlichen Feiertagen die Lohnfortzahlung übernehme.

Mit Blick darauf, dass der Gründonnerstag auf den ersten Tag eines Monats falle, forderte Sachsen-Anhalts Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD), die Auszahlung von Sozialleistungen vorzuziehen. So könnten auch Menschen noch vor Ostern einkaufen gehen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Ihr Ministerium habe Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf das Problem aufmerksam gemacht und stehe bereits im Kontakt mit der Arbeitsagentur.

GESCHÄFTE

Alle Geschäfte sollen vom 1. bis zum 5. April geschlossen bleiben. Nur der „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“ darf am Karsamstag öffnen. Was genau gemeint war, blieb zunächst unklar. Söder sagte, dass am Karsamstag auch in Supermärkten lediglich Lebensmittel zu kaufen sein würden. Für die Osterzeit insgesamt hatte Merkel versichert, Tankstellen würden offen bleiben. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner betonte am Dienstag, dass kein Anlass zur Sorge bestehe. „Die Lebensmittelversorgung wird auch an Ostern 2021 gesichert sein“, sagte Klöckner. Wo es durch die aktuellen Beschlüsse noch Unklarheiten gebe, werde ihr Ministerium „im Rahmen der Möglichkeiten unterstützen“.

GOTTESDIENSTE

Religionsgemeinschaften sind gebeten, Versammlungen über Ostern nur virtuell abzuhalten. Die katholische und die evangelische Kirche wollen aber nicht ohne Weiteres auf Präsenzgottesdienste an Ostern verzichten. Man sei von der entsprechenden Bitte von Bund und Ländern überrascht worden, bekundeten am Dienstag der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche (EKD) in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) versicherte hingegen, in ihrem Bundesland werde es an Ostern nur digitale Gottesdienste geben.

SPORTVERANSTALTUNGEN

Es ist noch unklar, ob es zur Austragung des Spitzenspiels der Fußball-Bundesliga zwischen RB Leipzig und Bayern München kommen wird. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wollte sich am Dienstag nicht festlegen, ob die Partie wie geplant am 3. April ausgetragen werden kann. „Das werden die nächsten Tage zeigen, ob das so ist“, sagte Kretschmer.

Die Basketball-Bundesliga sieht sich von den jüngsten Corona-Beschlüssen der Politik erst einmal nicht direkt betroffen. Derzeit geht Geschäftsführer Stefan Holz fest davon aus, dass die über Ostern angesetzten Partien wie geplant angepfiffen werden. „Von alleine werden wir sie sicherlich nicht absetzen“, sagte er der dpa. Die BBL hat für Gründonnerstag drei vorgezogene Spiele des 29. Spieltags und von Karsamstag bis Ostermontag den 26. Spieltag mit neun Begegnungen angesetzt.

(dpa)