Fragen und Antworten Corona-Wirwarr: Was in NRW klar ist - und was nicht
Nach dem jüngsten Corona-Gipfel sollen auch in NRW wohl viele Lockerungen zurückgenommen werden. Doch einige Fragen bleiben noch offen - ein Überblick.
Einkaufen nur noch an der Ladentür, strengere Kontaktbeschränkungen und eine erzwungene Ruhepause über Ostern - die neuen Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin zur Corona-Krise verlangen den Bürgern viel ab. Und was ist mit Fußball? Eine von vielen Fragen, die nach den rund zwölfstündigen Marathon-Beratungen auch am Dienstag noch offen waren.
Wann greift die „Notbremse“ in NRW?
Die „Notbremse“ bedeutet die Rücknahme bereits erfolgter Lockerungen wie Öffnungen von Geschäften, Museen und Sportanlagen. Im Beschluss von Bund und Ländern heißt es dazu: „Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.“ Nach dieser Regel müsste in NRW eigentlich schon am Donnerstag die Notbremse gezogen werden, da die landesweite Inzidenz hier schon seit Sonntag über 100 liegt. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verkündete allerdings, die Neuregelungen werden erst am Montag greifen, wenn ohnehin eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft tritt. In Krefeld wird die „Notbremse“ nach Angaben der Stadt schon früher greifen.
Gelten die Einschränkungen der „Notbremse“ landesweit oder regional?
Laschet hatte bereits in der vergangenen Woche erklärt, die „Notbremse“ werde landesweit gezogen, wenn die Grenze erreicht sei - unabhängig von der Inzidenz vor Ort: „Das gesamte Land wird hier als Maßstab genommen.“
Was passiert in extrem belasteten Regionen?
Am Dienstag hatten nach Daten des Landeszentrums Gesundheit 30 von 53 Kreisen in NRW Inzidenzen über 100. Bei denen, die weit über dieser Schwelle lägen, seien zusätzliche Schutzmaßnahmen mit dem NRW-Gesundheitsministerium zu verabreden, sagte Laschet. Laut Bund-Länder-Beschluss könnte das zum Beispiel eine Pflicht zum Tragen besser schützender Masken im Auto für Mitfahrer bedeuten, die nicht zum Hausstand des Fahrers gehören, oder auch eine erweiterte Schnelltest-Pflicht auf Bereiche, wo Abstandsregeln und konsequentes Maskentragen erschwert sind.
Soll es Ausgangsverbote in NRW geben?
Nein, die Landesregierung bleibt laut Laschet bei ihrer Haltung: „Ausgangsverbote sind keine Lösungen.“ Stattdessen werde in NRW weiter auf Kontaktbeschränkungen gesetzt. Bund und Länder haben sich auf Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten geeinigt. Paare sollen generell als ein Hausstand zählen. Kinder bis 14 Jahre zählen extra. In Wuppertal soll dennoch über die mögliche Maßnahme Ausgangssperre beraten werden.
Werden Kitas und Schulen geschlossen?
Kitas und Schulen bleiben in NRW bis zu den Osterferien Ende März geöffnet, versicherte der Ministerpräsident. Die CDU/FDP-Landesregierung hatte einzelnen Kommunen mit besonders hohen Infektionsraten aber erlaubt, den Präsenzunterricht an weiterführenden Schulen bis Ostern einzuschränken und mehrere Jahrgänge wieder in den Distanzunterricht zu schicken.
Wie geht es voran mit Schnell- und Selbsttests?
Laut Bund-Länder-Beschluss sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden. Für die Schüler der weiterführenden Schulen in NRW ist bis zum Beginn der Osterferien am 29. März zunächst nur ein einziger Corona-Selbsttest pro Kopf vorgesehen.
Kann man noch in den Geschäften einkaufen?
Diese Woche kann noch mit gebuchten Terminen und Personenbegrenzung in den Läden eingekauft werden („Click and meet“). Danach kann nur noch bestellt und die Ware dann im Laden abgeholt werden („Click and collect“). Laschet sagte, dies gelte ab Montag, wenn die neue Coronaschutzverordnung in Kraft trete. Diese Einschränkungen sollen demnach für „alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte“ wirksam werden. Die Länder könnten in ihren neuen Schutzverordnungen allerdings Ausnahmen vorsehen - etwa für Friseure, die schon seit dem 1. März mit Auflagen bundesweit wieder öffnen durften, weil ihre Arbeit als eine Frage der Hygiene und „Würde“ eingestuft wurde.
Kann man kurz vor den Osterfeiertagen noch einkaufen?
Ja, laut Bund-Länder-Beschluss aber nur am Karsamstag (3. April) im „Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne“. Was genau dazu zählt, ist noch nicht definiert. Ansonsten gilt in der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) grundsätzlich ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Ob das auch für Demonstrationen gilt, ist noch nicht beantwortet. Auch nicht, ob das dann für alle Unternehmen und Beschäftigte wie ein Feiertag wirkt. Die Chefs der Staatskanzleien sollen offene Rechtsfragen noch klären. Religionsgemeinschaften sind gebeten, in dieser Zeit nur virtuelle Gottesdienste durchzuführen. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Grundsätzlich gelte rund um Ostern das Prinzip „#WirBleibenZuHause“, heißt es im Beschluss von Bund und Ländern.
Ändert sich was bei Reisen?
Bund und Länder appellieren „eindringlich“ an die Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Die Bundesregierung will zudem einen Test vor dem Abflug für die Einreise nach Deutschland vorschreiben. Dafür müsste aber der Bundestag einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes zustimmen. NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) bereite mit den Geschäftsführern der großen NRW-Flughäfen „Modalitäten für Testungen nach der Landung“ vor, kündigte Laschet an. „Und wir werden diese Testungen auch durchführen.“
Darf Karsamstag in der Fußballbundesliga gespielt werden?
Diese Frage ist noch offen. In NRW sind eigentlich drei Spiele für Karsamstag angesetzt: Borussia Dortmund gegen Eintracht Frankfurt, Bayer Leverkusen gegen Schalke 04 und Borussia Mönchengladbach gegen den SC Freiburg. Es gibt aber noch Gespräche zwischen der Bundespolitik und der Deutschen Fußball Liga über eine mögliche Absage der Oster-Spieltage am 3. und 4. April.
Wo sind die neuen Regelungen hinterlegt?
Alle Einzelheiten zu den Neuregelungen sollen in den Coronaschutzverordnungen der Länder hinterlegt werden, die in den nächsten Tagen zu veröffentlichen sind, da die alte Verordnung am 28. März ausläuft. Abweichungen von der Linie der Bund-Länder-Einigung wären hier möglich.