NRW Corona: Klassenfahrten enden vorzeitig

Kreis Mettmann · Corona-Alarm: In mehrere Schulen im Kreis Mettmann endeten Klassenfahrten vorzeitig. Eltern mussten ihre Kinder abholen und eine Quarantäne organisieren.

 Aktuell sind einige Klassen aus dem Kreisgebiet auf Schulfahrt.

Aktuell sind einige Klassen aus dem Kreisgebiet auf Schulfahrt.

Foto: dpa/Armin Weigel

(tobi) Sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen aus dem Kreis Mettmann haben ihre Klassenfahrten abbrechen müssen, weil mindestens ein Schüler positiv auf das Coronavirus getestet worden ist. „Auf Grund der starken Übertragbarkeit der Delta-Variante führt jede unerkannt infizierte Person auf einer Klassenfahrt regelhaft zu einem Ausbruch in dieser Klasse mit mehreren Folgeinfektionen. Es sind Schulen aus verschiedenen Städten des Kreises betroffen“, erklärt Kreissprecherin Daniela Hitzemann.

In der vergangenen Woche mussten zum Beispiel Hildener Eltern ihre Kinder aus dem rund 150 Kilometer entfernten Eslohe im Sauerland abholen. „Die Schule meldet grundsätzlich auffällige Corona-Ereignisse an das Gesundheitsamt. Im Fall einer Klassenfahrt werden positive begleitete Selbsttests, Antigen-Schnelltests oder auch vermutete Häufungen von symptomatischen (krankheitsverdächtigen) Schülern gemeldet“, erklärt Hitzemann das Prozedere.

Durch das Gesundheitsamt werde die Situation dann bewertet. „Da grundsätzlich die im Unterricht üblichen Hygienemaßnahmen auf einer Klassenfahrt nicht umsetzbar sind – zum Beispiel gemeinsame Übernachtung im gleichen Zimmer, gemeinsame Busfahrt, Beisammensein ohne Maske – gelten alle Schüler und meist auch Begleitpersonen als enger Kontakt“, erklärt die Kreissprecherin. „Bei positivem Schnell-Test wird die Klassenfahrt abgebrochen, Eltern sollen ihre Kinder abholen und diese in Selbstisolation belassen.“

Der positive Schnelltest müsse kurzfristig durch PCR-Testung verifiziert werden, bevorzugt in der Probeentnahmestelle des Kreises, da hier sehr schnell ein Ergebnis vorliege. „Vollständig geimpfte oder in den vergangenen sechs Monaten genesene Schüler oder Begleitpersonen sind von der Selbstisolation ausgenommen. Alle Personen müssen sich selber auf mögliche Symptome beobachten.“

Und wie lange müssen ungeimpfte Menschen wie Grundschüler in Quarantäne bleiben? „Da die im Unterricht geltenden Hygieneregeln während einer Klassenfahrt nicht umgesetzt werden können, bestehen relevante, enge Kontakte zwischen allen Schülern und meist auch Begleitpersonen.“ Grundsätzlich gelte: Zehn Tage Quarantäne für alle nicht immunisierten Personen. „Wenn keine Corona-verdächtige Symptomatik auftritt, besteht die Möglichkeit der Freitestung mit PCR ab dem fünften Tag, mit Schnelltest ab dem siebten Tag. Achtung: Die Freitestung mit Schnelltest ab dem fünften Tag ist meist nicht anwendbar, weil dies eine regelmäßige Teilnahme an den Schultestungen voraussetzt, die es aber aufgrund des Ausbruchs und des fehlenden Unterrichtes nicht gibt“, so Hitzemann. Außerdem wichtig: „Bei den bereits in Quarantäne befindlichen Schülern mit Klassenfahrt vorletzte und letzte Woche galt noch die alte TestQuarantäneVO: mit 14 Tagen Quarantäne.“

Das Kreisgesundheitsamt warnt vor einem hohen Risiko auf Klassenfahrten: „Da viele Personen aus vielen verschiedenen Haushalten ohne sonst im Unterricht geltende Hygienemaßnahmen beisammen sind, besteht hier allerdings ein Risiko. Dieses Risiko ist höher zu bewerten als zum Beispiel bei einer privaten Feier mit 30 Personen, da die Schüler meist über mehrere Tage zusammen sind. Ein besonders hohes Risiko besteht für die Schüler, die gemeinsam in einem Raum übernachten. Auch die gemeinsame (längere) Busfahrt geht meist mit einer hohen Aerosolkonzentration einher.“