Weitere Lockerungen Volksfeste, Festivals und Co. in NRW schon ab dem 27. August wieder erlaubt
Düsseldorf · Für Volksfeste, kleinere Festivals und Sportveranstaltungen in NRW soll es ab Ende August wieder mehr Möglichkeiten geben. Das geht aus der neuen Corona-Schutzverordnung hervor.
Volksfeste in NRW sind bei niedrigem Infektionsgeschehen bereits ab dem 27. August wieder erlaubt. Bislang sollte der Startschuss am 1. September sein. Die am Donnerstag veröffentlichte neue Corona-Schutzverordnung des Landes, mit der die geltenden Corona-Regeln bis zum 8. Juli verlängert werden, ermöglicht damit „Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen mit bis zu 1000 teilnehmenden Personen mit Negativtestnachweis“ schon ein Wochenende früher.
Ab dem 27. August 2021 sind in Inzidenzstufe 1 demnach auch „Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen mit bis zu 1 000 Zuschauerinnen und Zuschauern mit Negativtestnachweis und mit einem durch die zuständige Behörde genehmigten Hygiene- und Infektionsschutzkonzept“ möglich, wenn auch die Landesinzidenz weiter unter 35 bleibt, heißt es in der Verordnung, die ab dem 25. Juni gilt.
Auch Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne Begrenzung bei Teilnehmer- und Zuschauerzahlen sollen ab dem 27. August statt dem 1. September möglich sein, wenn in der Region und im Land die niedrigste Inzidenzstufe 1 herrscht.