Regeln und Maßnahmen Coronaschutzverordnung in NRW wird bis zum 8. Juli verlängert

Düsseldorf · Die Corona-Regeln in NRW bleiben vorerst bestehen. Kleinere zusätzliche Lockerungen soll es geben.

Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, spricht. Foto: Marcel Kusch/dpa-Pool/dpa

Die bestehende Coronaschutzverordnung in NRW wird bis zum 8. Juli verlängert. Das erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag. Damit gelten weiterhin die Corona-Regeln mit den drei Öffnungsstufen in NRW. Wobei mittlerweile alle Städte und Kreise zur Stufe 1 gezählt werden, in der die meisten Lockerungen gelten. Der Grund für die Verlängerung der Verordnung? Die Sorge vor der Delta-Variante des Coronavirus. In NRW mache sie rund zehn Prozent der Ansteckungen aus, so Laumann. Vor dem 8. Juli solle geprüft werden, ob es weitere Möglichkeiten gibt.

Corona in NRW: Einige weitere Lockerungen gibt es ab Freitag

Ab Freitag soll es in der bis zum 8. Juli geltenden Coronaschutzverordnung für NRW kleine Veränderungen geben: Bei Ausflugsschifffahrten werde es keine Testpflicht mehr geben, auch in Bibliotheken sollen am Platz Masken abgesetzt werden können. Die Maskenpflicht im Freien war zuletzt weitgehend aufgehoben worden in NRW. Außerdem sollen im Sommer wieder sogenannte Pop-up-Freizeitparks in NRW betrieben werden können. Statt einer Person pro 20 Quadratmeter in einem Freizeitpark seien als Obergrenze eine Person pro 10 Quadratmeter vorgesehen.

Das sei auch eine große Bitte der Schausteller mit Blick auf mobile Freizeitparks gewesen, so Laumann. Damit werde es auch das eine oder andere Freizeitangebot für die Kinder geben, die nicht in den Urlaub fahren können, erläuterte Laumann.

Volksfeste in NRW sind bei niedrigem Infektionsgeschehen bereits ab dem 27. August wieder erlaubt. Bislang sollte der Startschuss am 1. September sein. Die am Donnerstag veröffentlichte neue Corona-Schutzverordnung des Landes ermöglicht damit „Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen mit bis zu 1000 teilnehmenden Personen mit Negativtestnachweis“ schon ein Wochenende früher.

Auch für Sportfeste und Sportveranstaltungen und Kulturveranstaltungen wie Festivals soll es mehr Möglichkeiten geben - mehr Infos dazu finden Sie hier.

(pasch/dpa)