Krisentreffen mit Angela Merkel Diese Corona-Maßnahmen wollen die Länder für Weihnachten und Silvester

Berlin · Die Länder haben vor dem Krisentreffen mit Angela Merkel einige Verabredungen für die Feiertage getroffen. Auf diese Maßnahmen haben sie sich geeinigt.

Weihnachten soll in diesem Jahr im Familienkreis möglich sein. Auch Silvester-Böller auf belebten Plätzen wollen die Länder verbieten. Damit das klappt, haben die Länder einen umfangreichen Maßnahmen-Katalog entworfen.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Der Teil-Lockdown soll nach Willen der Länder bis Weihnachten fortgeführt werden. Der Entwurf der Länder umfasst konkrete Maßnahmen für Kontakte, Homeoffice, Maskenpflicht und die Feiertage.

Kontaktbeschränkungen

Die Ministerpräsidenten der Länder plädieren im Kampf gegen die anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen für strenge Kontaktbeschränkungen vom 1. Dezember an. „Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken“, heißt es in dem Beschlussentwurf der Länder für die Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel. Kinder bis 14 Jahre seien hiervon ausgenommen. Für Weihnachten und Silvester soll es eine Sonderregelung geben, die noch nicht ganz klar ist. Denkbar wären Treffen von zehn Personen aus mehreren Haushalten.

Selbstquarantäne

Die Menschen sollen vor den Weihnachtsfeiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne gehen. „Dies kann durch gegebenenfalls vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden“, heißt es weiter. Mit der Selbstquarantäne solle die Gefahr von Corona-Infektionen im Umfeld der Feierlichkeiten so gering wie möglich gehalten werden.

Risikogruppen

Die Ministerpräsidenten der Länder wollen den Schutz von Risikogruppen wie Pflegebedürftigen verbessern. So sollten im Rahmen der Corona-Teststrategie je Pflegebedürftigem 20 Schnelltests pro Woche vorgesehen werden. Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP-2-Masken ermöglichen - rechnerisch eine pro Winterwoche.

Homeoffice oder Betriebsferien

Arbeitgeber sollen prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten. Damit solle bundesweit der Grundsatz „Stay at Home“ („Bleibt Zuhause“) umgesetzt werden.

Maskenpflicht

In Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen soll nach dem Willen der Länder künftig ab Klasse sieben grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. In „besonderen Infektionshotspots“ soll es demnach in älteren Jahrgängen außer Abschlussklassen schulspezifisch „weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung“ geben, beispielsweise Hybridunterricht.

Außerdem soll die Maskenpflicht auch auf öffentlichen Plätzen erweitert werden. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung solle an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten gelten - so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die örtlich zuständigen Behörden sollen diese Orte festlegen.

Silvesterfeuerwerk

Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wollen die Ministerpräsidenten untersagen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. „Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen“, heißt es in dem Papier. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten - ein Verkaufsverbot ist demnach aber nicht vorgesehen.

(red/AFP/dpa)