Ein Überblick Diese Corona-Regeln gelten ab Montag in NRW

Düsseldorf · Im Kampf gegen die Corona-Pandemie haben die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Verschärfung des Lockdowns bis Ende Januar beschlossen. So setzt NRW die Beschlüsse um.

Schüler müssen zu Hause bleiben. Schulen und Kitas sind im Lockdown bis Ende Januar geschlossen.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

START

Die neuen Verordnungen gelten ab Montag in Nordrhein-Westfalen. Einige andere Bundesländer, darunter Hamburg, Berlin und Niedersachsen hatten den Start der neuen Regeln schon am Wochenende terminiert. Im besonders stark von der Pandemie betroffenen Sachsen soll der Lockdown bis zum 7. Februar gelten, wie das Landeskabinett beschloss.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Der eigene Haushalt darf sich ab Montag noch mit einer weiteren Person treffen. In NRW gilt die Ausnahme, dass kleinere Kinder von der maximalen Personenzahl ausgenommen sind. Wer also zum Beispiel ein Baby stillt oder ein Kleinkind betreut, darf die Kinder zu einem Treffen mit einem anderen Haushalt mitbringen.

SCHULEN UND KITAS

Bund und Länder haben entschieden, dass Schulen und Kitas im Lockdown geschlossen bleiben. Für die Kinderbetreuung wird den Eltern jedoch im genannten Zeitraum bezahlter Urlaub ermöglicht. In Schulen gelten eine Notfallbetreuung und Angebote zum Distanzlernen. NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat eine Verlängerung dieses Vorgehens über den Januar hinaus ausgeschlossen.

HOTSPOTS

In Landkreisen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche sollen sich Menschen ohne triftigen Grund nicht mehr als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen. In NRW steht diese Regeln nicht in den offiziellen Regeln. Hier sollen die Kommunen je nach Inzidenzwert individuell entscheiden.

(dpa/kue)