Der Maler hatte an einem heißen Sommertag im Juni 2017 den schwarzen Mischlingshund ohne Wasser in seinem in der prallen Sonne geparkten Auto warten lassen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes entdeckten das stark hechelnde Tier. Fenster und Schiebedach waren demnach nur fingerbreit geöffnet. Kurz bevor die Ordnungskräfte den Wagen aufbrechen wollten, kam der 43-Jährige und erklärte: das Hecheln seines Hundes sei normal. Das liege am schwarzen Fell.
Im ersten Prozessanlauf hatte der Besitzer Ende Januar angegeben, er habe damals nur Farbe holen wollen und sei von seiner Frau aufgehalten worden. Die Richterin wies den Mann schon damals darauf hin, dass allein diese Erklärung für eine Verurteilung wegen Tierquälerei reiche. Der 43-Jährige hatte gesagt, dass er das Bußgeld in Höhe von 450 Euro nicht zahlen könne. dpa