Prozess in Düsseldorf Hund bei 30 Grad im Auto gelassen: 450 Euro Buße

Mehr als eine Stunde hatte ein Handwerker seinen Hund allein im Auto zurückgelassen - bei einer Außentemperatur von 30 Grad. Der Besitzer soll sich uneinsichtig gezeigt haben.

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Düsseldorf. Mehr als eine Stunde hatte ein Handwerker seinen Hund allein im Auto zurückgelassen, bei einer Außentemperatur von 30 Grad. Als der Vierbeiner gefunden wurde, hatte er sich laut hechelnd unter den Fahrersitz gezwängt, weil es dort das letzte Plätzchen mit Schatten gab. Am Mittwoch sollte sich der 43-jähriger Besitzer dafür vor dem Amtsgericht verantworten. Er hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid über 450 Euro eingelegt, erschien aber nicht zur Verhandlung.

Es war ein heißer Sommertag im Juni vergangenen Jahres, als der Handwerker sein Fahrzeug mit dem Hund auf einem Parkplatz abstellte. Die vier Seitenscheiben und das Scheibedach waren nach Angaben des Ordnungsamtes jeweils einen Finger breit geöffnet. Das reichte aber nach Angaben der OSD-Mitarbeiter bei weitem nicht aus, um eine Überhitzung in dem Auto zu verhindern. Bordelektronik und Belüftung seien nicht eingeschaltet gewesen. Außerdem habe das Tier keinen Napf mit Wasser gehabt.

Weil er unter der Hitze litt, habe der Hund stark gehechelt und machte lautstark auf seine Notlage aufmerksam. Schließlich habe er sich dann das letzte schattige Plätzchen hinter dem Fahrersitz gelegt. Als die OSD-Mitarbeiter gerade den Wagen aufbrechen wollten, erschien der Handwerker gegen 13.15 Uhr in Arbeitskleidung und mit seinem Werkzeug. Nach den Ermittlungen des Ordnungsamtes hatte er das Tier mindestens eine Stunde lang allein im Auto gelassen.

Als das Ordnungsamt ihn über das Tierschutzgesetz belehren wollte, habe sich der 43-Jährige völlig uneinsichtig gezeigt und alle Angaben zu dem Hund verweigert. Das Hecheln des Vierbeiners hänge mit seinem schwarzen Fell zusammen.

Später hatte der Mann angegeben, dass er nur schnell Farbe holen wollte und von seiner Frau aufgehalten worden sei. Außerdem könne er die 450 Euro nicht bezahlen. Das wird der Handwerker aber müssen, da er nicht zum Prozess erschienen ist.