Düsseldorf 88-Jähriger verklagt Partner-Agentur
7999 für eine Urlaubsbegleitung waren dem Rentner am Ende doch zu teuer.
Düsseldorf. Eine dauerhafte Beziehung möchte Erwin K. (Name geändert) nicht mehr eingehen. Aber über eine nette Urlaubsbegleitung hätte sich der 88-Jährige doch gefreut. Im Januar vergangenen Jahres schloss er einen Vertrag mit einer Partnerschaftsagentur ab. 7999 Euro sollte der Rentner für das passende Ferien-Pendant bezahlen. Das war Erwin K. dann doch zu viel und er zog vor das Zivilgericht, um aus dem Vertrag wieder heraus zu kommen.
Denn der Senior bekommt nur 1400 Euro Rente im Monat. Trotzdem ließ er sich überreden, seine Unterschrift unter den Vertrag der Partnerschaftsvermittlung zu setzen. Doch bei der Summe blieb Erwin K. dann kaum noch Geld für den Urlaub übrig.
Im Gegenzug hatte sich die Agentur verpflichtet, dem gehbehinderten Rentner 14 Damen vorzustellen. Das entspricht pro Vermittlung einem Betrag von 571,36 Euro. Dem Gericht erschien das zu viel, zumal auch zu wenig darüber gesagt wurde, nach welchen Kriterien die potenziellen Urlaubsbegleiterinnen ausgesucht werden. Die Anwältin der Firma erklärte, dass man Erwin K. sicher keine „Disco-Queen aus Hamburg“ vermitteln wolle.
Auf Anraten des Gerichtes einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Der 88-Jährige soll 4000 Euro aus dem Vertrag erlassen bekommen.