Urteil Aids-krankes Kind zum Wunderheiler geschleppt: Zwei Jahre Haft für Vater
Düsseldorf. Weil er die Therapie seines aidskranken Sohnes mehrfach abgebrochen und es zu einem Wunderheiler verschleppt hat, ist ein Vater in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf verurteilt worden.
Das Amtsgericht setzte die Strafe am Dienstag aber zur Bewährung aus. Der 50-Jährige habe seinen kleinen Sohn in Todesgefahr gebracht. Der sei nun schwerstbehindert und ein Pflegefall, betonte die Vorsitzende Richterin. Sie sprach den 50-Jährigen der Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig. Er hatte die Vorwürfe eingeräumt.
Die Eltern hatten den Ärzten zunächst die HIV-Infektion der Mutter verschwiegen. Dadurch seien keine Schutzmaßnahmen getroffen und das Kind habe sich bei der Geburt angesteckt, resümierte das Gericht. Auch als das Baby Krankheitssymptome gezeigt habe, hätten die Eltern die HIV-Infektion der Mutter verschwiegen und mehrmals einen HIV-Test bei ihrem Baby ausdrücklich abgelehnt.
Dadurch war das Kind erst nach Ausbruch der Aids-Krankheit in Behandlung gekommen. Obwohl die Therapie gewirkt habe, hätten die Eltern sie dann eigenmächtig abgebrochen und das Kind aus dem Krankenhaus entführt, sagte die Staatsanwältin.
Stattdessen hätten die aus Afrika stammenden Eltern das Kind zu einem Wunderheiler gebracht, der behauptet habe, er könne den Aids-Erreger mit einem Kobra-Antigift zerstören. Statt mit dem Gift habe er das Kind aber mit Zitronensaft und Zuckerlösung „behandelt“. Der Heiler sei inzwischen gerichtlich für verrückt erklärt worden. (dpa)