Das Bild war ohne Genehmigung für Weckers Internet-Auftritt verwendet worden. Der Fotograf hatte daraufhin mehr als 1000 Euro von dem Sänger verlangt.
Das Düsseldorfer Amtsgericht entschied am Mittwoch, dass 309 Euro angemessen seien. 100 Euro hatte Wecker bereits freiwillig gezahlt.