Angeklagter Polizist: Intime Details bei Beweisaufnahme
Prozess läuft schon seit Mai. Gutachter soll die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers bewerten.
Düsseldorf. Für Bernd J. geht es um alles. Seit Mai steht der 58-jährige Leiter der Oberbilker Polizeiwache vor Gericht, weil er einen 25-Jährigen vergewaltigt haben soll. Während der Beamte von Anfang an bestritten hat, dass es auf der Toilette der Wache zu sexuellen Handlungen gekommen ist, wurde er von dem mutmaßlichen Opfer schwer belastet. Nun soll ein Gutachter klären, ob die Aussage des 25-Jährigen glaubwürdig ist.
Der junge Mann hatte im April vergangenen Jahres die Wache am Oberbilker Markt betreten, weil sein Fahrrad gestohlen wurde. Der 25-Jährige behauptete, von dem Polizisten unter Druck gesetzt worden zu sein, weil er angeblich Reste von Drogen in seinem Tabak hatte. In der Toilette sei es dann zu der Vergewaltigung gekommen.
Die Vorwürfe hatte der 25-Jährige auch in dem Prozess wiederholt. An mehreren Tagen sagte das mutmaßliche Opfer aus, allerdings in nichtöffentlicher Sitzung,
Für Bernd J,, der seit dem Vorfall vom Dienst suspendiert ist, geht es nicht nur um die Ehre. Dem 58-Jährigen droht auch ein Verlust der Pensionsansprüche, sollte er verurteilt werden. Um seine Unschuld zu beweisen, ging seine Verteidigung bis an die Grenze des Vertretbaren.
So sagte der Urologe des Beamten als Zeuge aus. Dabei ging es um eine Anomalie an den Geschlechtsteilen des Angeklagten, die dem 25-Jährigen eigentlich hätte auffallen müssen. Davon hatte er in seiner Aussage allerdings nichts erwähnt. Zum Beweis wurden zwei Fotos des „Corpus delicti“ auf die Großbild-Leinwand des Gerichtssaales projiziert.
Unklar ist, wie das Gericht die Aussage eines anderen Polizisten bewerten wird. Der hatte berichtet, dass Bernd J. über das Internet Kontakte zu jungen Männern „mit spanischem Aussehen“ hat. Deren Fotos habe er auf einem sozialen Netzwerk mit „Gefällt mir“ bewertet.
Nachdem am Mittwoch ein Zeuge nicht erschien, wird es am 14. August spannend. Dann wird ein psychologischer Gutachter aussagen, der den 25-Jährigen untersucht hat. Dabei geht es vor allem um die Glaubwürdigkeit des Belastungszeugen.