Düsseldorf Angestellter (46) prellt seine Firma um 330.000 Euro

Der Personalsachbearbeiter gesteht, Überweisungen manipuliert zu haben. Er muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Da der 46-jährige Mann bereits wegen ähnlicher Taten vorbestraft ist, konnte das Gericht keine erneute Bewährungsstrafe verantworten.

Düsseldorf. Ein ehemaliger Personalsachbearbeiter muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Vor Gericht gestand der 46-Jährige am Montag, als Angestellter einer Immobilienverwaltungsfirma Überweisungen manipuliert und so innerhalb von drei Jahren insgesamt 330.000 Euro in die eigene Tasche gewirtschaftet zu haben. Weil der Mann bereits wegen ähnlicher Taten vorbestraft ist, konnte das Gericht keine erneute Bewährungsstrafe verantworten.

In seiner Position als Personalsachbearbeiter war Frank W. dafür verantwortlich, anfallende Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter an die zuständigen Stellen abzuführen und anfallende Rechnungen der Firma zu begleichen.

Laut Anklage nutzte er die ihm eingeräumte Kontovollmacht, um in 75 Fällen Beträge vom Konto der Firma auf sein eigenes Konto zu überweisen. Dabei setzte er an die Stelle der Kontonummer des tatsächlichen Zahlungsempfängers seine eigene. Die Überweisungen wurden dann in einem Datenträgerblock zusammengefasst und zur Freigabe an die Hauptbuchhaltung im Ausland weitergeleitet. Erst nach drei Jahren flog der Schwindel auf.

„Sowohl die Personal- als auch die Buchhaltungsabteilung befanden sich im Aufbau. Da hat man es meinem Mandanten sehr leicht gemacht“, sagte der Verteidiger des 46-Jährigen am Montag. Erst ein beauftragtes Rechnungsprüfungsunternehmen stieß auf die immer wiederkehrende Kontonummer des 46-Jährigen.

Als Frank W. auf die Taten angesprochen wurde, versuchte er gar nicht erst, den Betrug zu leugnen. „Ich weiß überhaupt nicht, warum ich das alles gemacht habe. Es war mir ja klar, dass es auffliegen wird. Ich hatte wohl meinen Verstand ausgeschaltet“, so der 46-Jährige.

Er bereue den Betrug zutiefst und wolle den Betrag zurückzahlen. Aber: „Das Geld ist weg“, sagte er. Damit habe er Schulden bei seinen Bekannten beglichen. „Ich würde vieles dafür geben, die Zeit zurückdrehen zu können“, sagte er. Denn sein Leben sei ins Wanken geraten: Das Vertrauen in seiner Familie sei zerrüttet, seine Tochter, die ebenfalls in der Firma gearbeitet hatte, habe seinetwegen den Job verloren. Und auch seine Freunde hätten sich von ihm angewendet. Frank W. leide unter Depressionen, besuche eine Psychotherapeutin.

Der Vorsitzende Richter tat sich sichtlich schwer, eine Haftstrafe zu verhängen. „Sie bereuen die Tat ganz offensichtlich, man sieht es Ihnen körperlich an“, sagte er. Dennoch sei aufgrund der Schadenshöhe und der Vorstrafe keine Bewährungsstrafe zu rechtfertigen.