Anklage: Flüchtling bedrohte farbige DRK-Helferin
22-Jähriger steht seit gestern vor dem Amtsgericht. Er wird immer wieder aggressiv.
Düsseldorf. Bereits dreimal musste ein 22-Jähriger die Asylunterkunft wechseln. Denn immer wieder wurde der junge Mann aggressiv, Nicht nur andere Flüchtling und Unbeteiligte mussten darunter leiden, auch DRK—Helfer soll er angegriffen und bedroht haben. Sechs verschiedene Anklagen haben sich inzwischen angesammelt. Seit Donnerstag muss sich der Asylbewerber dafür vor Gericht verantworten.
Was eine farbige DRK-Helferin berichtete, die als Schichtleiterin in einer Asylunterkunft des Roten Kreuzes arbeitet, sorgte für Kopfschütteln im Gerichtssaal. Die 30-Jährige soll von dem Angeklagten in der Küche mehrfach mit den Worten „I kill you“ bedroht worden sein. Dazu habe der Mann Handbewegungen gemacht, als hätte er ein Messer in der Hand.
Der 22-Jährige sei nie gut auf sie zu sprechen gewesen, berichtete die DRK-.Helferin. „Warum?“, wollte die Richterin wissen. „Weil ich ihn angeguckt habe“, antwortete die junge Frau. Rassistische Äußerungen gegen die Farbige waren offenbar kein Einzelfall. Ihr sei berichtet worden, dass auch andere Flüchtlinge in der Einrichtung gedroht hätten: „Sag der Schwarzen, die soll aufpassen, sonst schlitzen wir der das Gesicht auf.“ Sie habe das ernst genommen.
Einen anderen DRK-Helfer, der selbst marokkanischer Abstammung ist, soll der Angeklagte von hinten angegriffen haben. Der 28-Jährige konnte seinen Widersacher aber überwältigen. Vorgeworfen wird dem Asylbewerber außerdem, dass er am Europaplatz einen Familienvater, der mit seinen zwei kleinen Kindern unterwegs war, mit einer zerbrochenen Bierflasche bedroht hatte. Weil er von dem Mann auch noch zwei Euro forderte, ist der Fall als räuberischer Diebstahl angeklagt.
Thomas Jeschkowski, Pressesprecher des DRK-Kreisverbandes, bestätigte zwar, dass es solche Vorkommnisse in den Asylunterkünften gibt: „Aber das sind Einzelfälle.“ Man habe sogar beschlossen, dass nicht mehr für alle Einrichtungen ein Wachdienst beauftragt wird: „Das kann teilweise sogar deeskalierend sein, haben wir festgestellt.“ Der Prozess wird fortgesetzt.