Düsseldorf Anwalt wegen Untreue verurteilt

Testamentsvollstrecker hatte Wunsch des Verstorbenen ignoriert.

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Düsseldorf. Ein 67-jähriger Anwalt ist am Donnerstag wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden. Er gab zu, sich als Testamentsvollstrecker nicht an den Wunsch des Verstorbenen gehalten zu haben. „Ich weiß erst jetzt, dass das Untreue ist. Es war ein riesen Fehler“, sagte er.

Der Verstorbene hatte 1997 testamentarisch verfügt, dass seine Tochter das gesamte Vermögen bis auf ein Haus in Geldern erbt. Die Tochter sollte jedoch erst nach dem Erreichen des 25. Lebensjahres voll darüber verfügen können. Als sich die Tochter jedoch im Mai 2012 bei ihm nach dem Umfang des Erbes erkundigte, war nichts mehr übrig.

Ob die Tochter und die Ehefrau des Verstorbenen tatsächlich davon überrascht wurden, dass nichts vom Erbe übrig ist, blieb im Dunkeln. Schließlich hatte der Anwalt mehrere Beträge aus der Erbmasse an die Familie gezahlt. Damit finanzierte die Tochter unter anderem einen Neuwagen im Wert von 16 000 Euro, eine Brust-OP und einen Umzug samt neuer Möbel mit Kosten in Höhe von rund 7000 Euro. „Mir wurde immer versichert, dass genügend Geld da ist. Herr B. sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen muss“, erzählte die Tochter dem Richter.

Auf die Frage, warum der Anwalt die Sonderzahlungen tätigte und sich nicht an das Testament hielt, antwortete der: „Ich dachte, die Familie sei bedürftig. Ich konnte sie ja nicht verhungern lassen.“