Apfel-Wurf: Schüler vor Gericht
Zwei 14-Jährige wegen Körperverletzung angeklagt.
Düsseldorf. Streng juristisch kann ein reifer Apfel als gefährliches Werkzeug gelten — zumindest wenn es nach der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geht. Die hatte zwei 14-jährige Schüler wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Sie hätten im vergangenen September bei einer Wurf-Schlacht an einem Apfelbaum nahe ihrer Schule einen jüngeren Mitschüler verletzt. Das Opfer habe nach einem Treffer am rechten Ohr unter Schwindelgefühl und Ohrklingeln gelitten.
Die beiden Angeklagten äußerten sich bedauernd. Sie gestanden, während einer Schulpause als Mitglieder einer Gruppe von 20 Jugendlichen Äpfel geworfen zu haben: Es sei gedankenlos gewesen, sie hätten sich einfach herumliegende Früchte geschnappt und mitgemacht. Solche Schlachten gehörten an ihrer Schule zum jährlichen Brauch.
Zu Hause habe es wegen des Geschehens Ärger gegeben, sie mussten Nachsitzen und einen Aufsatz schreiben, sagten beide übereinstimmend. Sie hätten ihren Mitschüler um Entschuldigung gebeten.
Nach dieser Aussage brauchte das Opfer des Apfelwurfs nicht mehr auszusagen. Der Jugendrichter redete den beiden Jugendlichen ins Gewissen: „Das hätte alles auch viel schlimmer ausgehen können.“
Das Verfahren stellte er wegen Geringfügigkeit ein: „Da haben Mitglieder aus zwei Gruppen Äpfel hin und her geworfen.“ Eine weitere erzieherische Einwirkung durch das Gericht brauche es bei diesen Angeklagten nicht.
Damit ließ der Richter die Frage offen, was ein gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuchs ist und unter welchen Umständen ein Apfel als solches anzusehen ist. Erwachsene müssen bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit Freiheitsstrafen von mindestens sechs Monaten rechnen.