Bewährung für Grabschänder
72-Jähriger hatte jahrelang Buntmetall auf Friedhöfen gestohlen.
Düsseldorf. Der 72-jährige Mann mit dem von einem harten Leben gezeichneten Gesicht sitzt auf der Anklagebank, weil er zwei Jahre lang seinen Lebensunterhalt mit dem Verkauf von gestohlenen Grabschmuck bestritten hat. Grabschalen, -lampen, -vasen aus Buntmetall hatte er von Düsseldorfer Friedhöfen entwendet und an einen Altmetallhändler verkauft - 31 Fälle verlas die Staatsanwältin am Montag beim Prozess.
Der Mann gab alles zu und sagte: "Es tut mir leid, dass es so geschehen ist." Er habe im Jahr 2006 zunächst seine Arbeitsstelle, dann seine Wohnung verloren und in einem Zelt am Rhein gelebt. Warum er mit seinen damals 68 Jahren keine Rente bezog, fragte der Richter. Der Angeklagte erklärte, er habe keine Papiere mehr besessen. Die habe seine Ex-Frau mit nach Spanien genommen. Aus diesem Grund sei es ihm unmöglich gewesen, Rente zu beantragen, sodass er in seinem fortgeschrittenen Alter auf dem Bau arbeitete, und später die Diebeszüge unternahm.
Im Schnitt alle zwei Tage trug er seine Beute zu einem Lierenfelder Schrotthändler. Je nach Qualität und Material habe ihm der zwischen 1,60 und 2,40 Euro pro Kilo Metall gezahlt. Pro Stück habe der Mann so bis zu 25 Euro verdient - ein Spottpreis. Zwar hat das Gericht den durch den Diebstahl der Lichter, Schalen und Vasen entstandenen Gesamtschaden nicht beziffert. Unter anderem waren aber ein Kupfer-Ensemble im Wert von rund 2000 Euro und eine Schale für 415 Euro abhanden gekommen.
Anderthalb Jahre hatte die Polizei ermittelt. Im März 2008 kam sie dem Händler auf die Spur. Als die Beamten den Schrottplatz durchsuchten, stießen sie auf einen Container mit rund einer Tonne des gestohlenen Grabschmucks. Der Händler verpfiff seinen "Lieferanten".
Richter Hans-Werner Telle-Hetfeld: "Die Gräber sind im Grunde geschändet worden. Haben Sie sich mal überlegt, was in den Menschen vorgeht, die gerade ihre Angehörigen verloren haben?" Wegen Diebstahls in 31Fällen verurteilte er den 72-Jährigen zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Ein Bewährungshelfer soll den Mann nicht nur auf den rechten Weg bringen, sondern ihm auch bei der Wiederbeschaffung seiner Papiere helfen.