Bombe war „handwerklich laienhaft“

Seit zwei Wochen läuft der Prozess um den Anschlag vor 18 Jahren. Eine erste Bilanz.

Als der Prozess um den Bombenanschlag Am Wehrhahn vor zwei Wochen begann, war das Medien-Interesse enorm. Inzwischen sind nicht nur die Kameras verschwunden, auch die Trennwände am Eingang des Saales zur Personenkontrolle werden nicht mehr aufgestellt. Außer einigen Dauerbeobachtern waren zum vierten Verhandlungstag nur noch wenige Zuschauer erschienen. Nachdem Ralf S. an den ersten Tagen viele Stunden lang wie ein Wasserfall geredet hat, werden jetzt Zeugen gehört. Gestern analysierte ein Sprengstoffexperte des Landeskriminalamtes die Bombe, die im Juli vor 18 Jahren zehn mehrheitlich jüdische Sprachschüler zum Teil lebensgefährlich verletzt hat.

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Geklärt werden soll vor allem, ob Ralf S. in der Lage war, einen solchen Sprengkörper zu bauen. Er selbst bestreitet das. Allerdings hat der Angeklagte gegenüber Zeugen damit geprahlt, dass er eine Ausbildung dazu hat. Ob das stimmt, weiß niemand. Bereits an den ersten Verhandlungstagen wurde deutlich, dass Mann, der meist im kurzärmligen, rot-weiß-karierten Hemd vor Gericht erscheint, ein ausgeprägtes Geltungsbewusstsein hat und dabei nicht immer bei der Wahrheit bleibt.

Der LKA-Experte, der jetzt bei einer anderen Dienststelle arbeitet, hatte die Bombe und deren Überbleibsel untersucht. Es handelte sich um einen Metallkörper, der zusammengeschweißt und mit TNT gefüllt wurde. Allerdings war der Sprengstoff verunreinigt und richtete darum weniger Schaden an. Verbunden mit dem Zünder war das TNT mit einem Draht.

Grundsätzlich sei die Bombe ähnlich wie eine Handgranate der Bundeswehr gebaut worden. Das Ganze sei aber „handwerklich laienhaft“ gewesen, wie man an den Schweißnähten sehen könne, erklärte der 46-Jährige. Nicht genau ermittelt werden konnte, wie die Bombe gezündet wurde. Wahrscheinlich aber mit einem elektronischen Zünder. Es sei möglich, dass man ein Handy, aber auch Fernsteuerungen aus dem Modellbau, entsprechend umrüstet.

Was das für den weiteren Prozessverlauf bedeutet? Man weiß es nicht. Der Eindruck, den Ralf S. bisher hinterließ, ist zwiespältig. Immer wieder brüstete sich der Wachmann und Personenschützer mit seinen zahlreichen Frauengeschichten, auch wenn das gerade nicht zur Sache gehörte.

Und es wurde deutlich, dass der Mann nicht immer bei der Wahrheit bleibt. So hatte Ralf S. behauptet, er habe mit einer Sozialarbeiterin im Gefängnis darüber gesprochen, wie er seinen Namen aus dem Internet entfernen kann. Denn der taucht dort immer wieder in Zusammenhang mit dem Wehrhahn-Anschlag auf. Davon wusste die Frau, die als Zeugin geladen war, nichts. Die habe sich mit dem 51-Jährigen ausschließlich über Fragen des Sorgerechts unterhalten. Eins von etlichen Beispielen, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Angeklagten wachsen lassen.