Bruder erstochen: 24-Jährige muss in die Psychiatrie
Aufgrund verminderter Schuldfähigkeit kommt Linda K. für den Totschlag an ihrem Stiefbruder in psychiatrische Obhut.
Düsseldorf. „Ich möchte mich bei meiner Stiefmutter entschuldigen. Es tut mir unfassbar leid“, hauchte die 23-jährige Linda K. am Mittwoch kurz vor der Urteilsverkündung vor dem Landgericht. Weil sie ihren Stiefbruder erstochen hatte, wird sie nun in einer Klinik untergebracht.
Der Fall geht unter die Haut. Die Düsseldorferin hatte am Morgen des 23. Mai dieses Jahres ihren Stiefbruder Richard angegriffen und mit mehreren Messerstichen getötet. Dabei wurden die Lunge, Kehlkopf und Halsschlagader schwer verletzt, dennoch stach Linda K. noch weitere zehn Mal in den Nacken ihres Stiefbruders.
Als Grund gab die Studentin später an, sie habe sich von ihrem Bruder bedroht gefühlt, Stimmen hätten ihr befohlen, sich zu wehren. „Er oder du“, hätten die Stimmen immer wieder gesagt. Um sich selbst zu schützen, habe sie sich mit einem Küchenmesser bewaffnet, mit dem sie später auf ihren Stiefbruder eingestochen hatte.
Der psychologische Gutachter attestiert der 23-Jährigen eine schwere psychotische Erkrankung, genauer gesagt eine zur Tatzeit akute paranoide Schizophrenie, die jedoch nicht behandelt worden sei. Wie ärztliche Untersuchungen ergeben hätten, habe Linda K. zum Tatzeitpunkt weder unter Alkohol- noch unter Drogeneinfluss gestanden, sei aber auffällig desorientiert bei ihrer Verhaftung in Langenfeld gewesen. Das bestätigten auch verschiedene Zeugenaussagen.
Das Gericht hält die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik für eine angemessene Lösung. Nicht zuletzt, weil Linda K. bis heute nicht in der Lage sei, sich ihrer Krankheit und der Tat zu stellen. Bereits im Vorfeld der Erkrankung hatte sie sich von ihrer Umwelt zurückgezogen, Dinge immer mit sich alleine ausgemacht.
Weil sich die Eltern geschieden hatten und die Mutter sich umbrachte, fehlt der Studentin ein „stabiles Umfeld“, dass sie hätte auffangen können, so das Gericht. Zudem stelle Linda K nach wie vor noch eine Gefährdung für sich und andere dar.