Nach Corona-Ausbrüchen Altenheim-Besuch nur noch mit Test

Düsseldorf. · Seit Freitag gilt wegen der vielen Corona-Ausbrüche eine neue Allgemeinverfügung.

Um Senioren zu schützen, gilt in den Düsseldorfer Alten- und Pflegeheimen bis zum 26. Februar ein Betretungsverbot (Symbolbild).

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

(kess) Um die Senioren in den Alten- und Pflegeeinrichtungen vor dem Coronavirus zu schützen, hat die Stadt Düsseldorf eine Testpflicht für Besucher erlassen. Man reagiere damit auf Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI), denen zufolge es vor allem in Heimen vermehrt zu Ausbrüchen kommt, teilte die Stadtverwaltung am Freitagnachmittag mit. Zudem verwies die Verwaltung auf das erhöhte Risiko eines schweren oder tödlichen Verlaufs dieser Personengruppe. „Um dieses Risiko zu vermindern, haben wir nun besondere Vorkehrungen erlassen“, sagte Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU). „Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen.“

Eintritt nur mit negativem, tagesaktuellen Test

Zwischen dem 4. Januar und dem 2. Februar sei die Zahl der Sterbefälle in Zusammenhang mit dem Virus in den Alten- und Pflegeheimen deutlich angestiegen. In diesen gilt deshalb seit Freitag ein Betretungsverbot – mit Ausnahme von Personen, „die einen tagesaktuellen negativen PoC-Antigen-Test vorweisen können“, wie es in der Allgemeinverfügung heißt. Zudem können auch Personen hineingelassen werden, bei denen „aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen“ kein solcher Test durchgeführt werden könne. Auf Nachfrage heißt es von der Stadt, die Entscheidung über diese Ausnahmen treffe gemäß der Corona-Testverordnung des Landes die Einrichtungsleitung.

Die Heime werden außerdem dazu verpflichtet, vor Ort kostenfreie Tests für Besucher anzubieten. Mindestens alle drei Tage soll auch den Bewohnern die Durchführung eines Antigen-Tests angeboten werden. Das Personal der Einrichtungen soll indes weiterhin alle drei Tage oder beim Auftreten von Symptomen getestet werden. „Die Maßnahmen sind wichtig, um einen besonderen Schutz für unsere älteren Mitbürger bieten zu können“, sagte Stadtdirektor Burkhard Hintzsche. Zudem unterstrich er die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – auch vor dem Hintergrund der Ausbreitung der britischen Virus-Variante B.1.1.7. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 26. Februar.

(kess)