Neues Infektionsschutzgesetz Corona: NRW-Gesundheitsminister Laumann offen für Maskenpflicht ab Herbst

Düsseldorf · Der NRW-Gesundheitsminister begrüßt die Vorschläge des Bundes für das neue Infektionsschutzgesetz. Eine Maskenpflicht sei in Herbst und Winter „durchaus denkbar“.

Hält die Vorschläge für das neue Infektionsschutzgesetz für sinnvoll: NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann

Foto: dpa/Marcel Kusch

Die Vorschläge des Bundes für ein neues Infektionsschutzgesetz gehen aus Sicht des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann (CDU) grundsätzlich in die richtige Richtung. „Für mich als Gesundheitsminister ist im Herbst und Winter, je nach Infektionslage, eine Maskenpflicht in Innenräumen durchaus denkbar“, sagte Laumann am Donnerstag in Düsseldorf. Diese Option würde durch den Gesetzentwurf ermöglicht. „Eine medizinische Maske sollte dabei ausreichend sein“, betonte der CDU-Politiker.

„Ich begrüße es, dass der Bund konkrete Vorschläge vorgelegt hat und mit den Ländern diskutieren will.“ Das Konzept ermögliche weitestgehend die Strategie, die die Landesregierung erarbeitet habe. Allerdings gebe es in dem Entwurf auch „Einzelregelungen, die aus unserer Sicht infektiologisch nicht begründbar oder praktisch kaum umsetzbar sind“.

Dem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Entwurf zufolge sollen die Bundesländer zum Schutz vor einer Corona-Welle im Herbst ab Oktober wieder Maskenpflichten verhängen dürfen. Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen FFP2-Masken vorschreiben. In Restaurants sowie bei Kultur- und Sportveranstaltungen soll es Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. Radikale Maßnahmen, wie etwa Schul- und Betriebsschließungen, kämen nicht mehr in Frage, hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärt.

„Dass es bei erheblichen Gefährdungen der medizinischen Versorgung einige weitere Regelungsmöglichkeiten mit Parlamentsvorbehalt gibt, finde ich gut“, erklärte Laumann. „Damit werden wir bei den aktuellen Virusvarianten auskommen.“ Wenn eine gefährlichere Variante komme, könne der Bund den Ländern schnell mit Erklärung einer epidemischen Lage weitere Instrumente an die Hand geben. „Dieser Verantwortung muss er dann aber auch ohne langen politischen Streit gerecht werden“, forderte Laumann.

Als nächstes wird sich das Bundeskabinett mit den Vorschlägen der Bundesminister für Gesundheit und für Justiz befassen. Auch eine Gesundheitsministerkonferenz soll sie am 9. August erörtern. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheiden.

(dpa)