David K.: Ein hochgefährlicher Einzelgänger
Düsseldorf. David K. stützt den Kopf in seine Hände, die Augen sind geschlossen. Es wirkt, als wäre es ihm gleichgültig, dass der psychiatrische Sachverständige seine Biografie vor den Zuhörern im Gerichtssaal ausbreitet, die Beziehung zu seinen Eltern und Frauen psychologisch hinterfragt und seine kriminelle Entwicklung nachzeichnet.
David K., der wegen Totschlags der 52-jährigen Düsseldorferin Elisabeth F. angeklagt ist, hatte sich geweigert, eine psychologische Untersuchung an sich vornehmen zu lassen. Dennoch, sagte der Sachverständige gestern vor Gericht, sei es wegen des umfangreichen Aktenmaterials möglich gewesen, zur Beurteilung seiner Persönlichkeitsstruktur zu kommen.
Schon früh habe David K. eine „hochgradig aggressive Einstellung gegenüber Autoritäten“ gehabt. Er komme aus einem gestörten häuslichen Milieu und habe früh Frustrationen erleben müssen.
Er habe sich zu einem Einzelgänger entwickelt, der anderen misstrauisch gegenüberstehe und keine Nähe ertrage. Der Sachverständige Martin Albrecht sprach von einer „schizoiden und gleichzeitig dissozialen Wesensart“, die nicht krankhaft sei. David K. habe ein geringes Fremdwertgefühl und empfinde kein Mitleid.
Mit 17 Jahren erwürgte David K. ein Mädchen. Aus den Akten entnahm der Sachverständige, dass David K. das Mädchen in einen Keller verschleppt hatte, sie verletzte und später tötete, um seine Tat zu verdecken.
Auch im Fall von Elisabeth F. sei eine solche Verdeckungstat nicht ausgeschlossen, sagte er. Hinweise auf eine seelische Störung gebe es nicht, ebenso wenige auf einen Drogeneinfluss oder Bewusstseinsstörung während der Tat, sagte Albrecht.
Sollte David K. also verurteilt werden, müsse nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden. Eine Sicherheitsverwahrung sei wegen der „ungünstigen Legalitätsprognose“ aber zu bejahen.
Es wäre sein zweites Tötungsdelikt, von ihm gehe ein „hohes Ausmaß an Gefährlichkeit“ aus.