Düsseldorf Dicke Luft am Gericht — Raucherpause nicht für alle

Unterschiedliche Regelungen für Amts- und Landgericht. Justizministerium sieht keinen Regelungsbedarf.

Für Amts- und Landgericht gelten bei der Raucherpause unterschiedliche Regelungen. Das NRW-Justizministerium sieht keinen Regelungsbedarf.

Foto: Andrea Warnecke

Düsseldorf. Am 11. Januar geht es vor dem Landgericht erneut ums Rauchen. Dann soll entschieden werden, ob der rauchende Rentner Friedhelm Adolfs seine Wohnung an der Kühlwetterstraße behalten darf. Doch auch intern ist der blaue Dunst ein Thema. Denn seit dem 1. Januar gibt es unterschiedliche Regelungen für die Bediensteten von Amts- und Landgericht. Vor allem bei den Wachtmeistern der Behörden, die eine gemeinsame Leitung haben, sorgt das für Ärger.

Seit Jahresanfang gilt für das Landgericht eine neue Regelung. Bislang mussten sich die Mitarbeiter nur ausstempeln, wenn sie das Gelände an der Werdener Straße verlassen haben. Wer jetzt vor dem Haus eine Zigarette anzündet, muss sich auschecken. „Die Zeit wird auf die halbstündige Mittagspause angerechnet“, sagt Elisabeth Stöve, Sprecherin des Landgerichtes. Erst wenn Raucherpausen von mehr als einer halben Stunde am Tag angefallen sind, muss „dienstfreie“ Zeit genommen werden.

Die Kollegen vom Amtsgericht haben so eine flexible Regelung nicht. Sie müssen eine halbe Stunde Pause machen. Wer vor der Tür raucht, muss Freizeit nehmen. Das kann bedeuten, dass sie eine halbe Stunde länger arbeiten als die Mitarbeiter des Landgerichts. Amtsgerichtssprecher Marcel Dué: „Es sind letztendlich zwei verschiedene Behörden und das wurde mit den Personalvertretungen so vereinbart.“

Marcus Strunk, Pressesprecher des NRW-Justizministeriums, sieht keinen Handlungsbedarf: „Das wird von den jeweiligen Behörden entschieden, Regelungen werden in Absprache mit den Personalräten getroffen.“ Im Ministerium selbst gibt es überhaupt keine Vereinbarung. Strunk: „Wir haben einen sehr geringen Raucheranteil.“