Dieb plündert Pizzeria vor den Augen der Polizei

27-Jähriger bemerkte nicht, dass Beamte ihn von der Wache aus beobachtet hatten.

Das Polizeipräsidium Mitte des vergangenen Jahres: Vom Fenster aus hatten Polizisten einen Dieb beobachten können, der versuchte, in eine Pizzeria einzubrechen.

Foto: David Young

Düsseldorf. Eine außergewöhnliche Nachtschicht hatten Polizeibeamte am 26. September vergangenen Jahres: Als sie aufgeschreckt durch ein lautes Geräusch gegen vier Uhr aus dem Fenster des Polizeipräsidiums am Jürgensplatz sahen, entdeckten sie eine dunkle Gestalt, die die Tür zu einer Pizzeria an der Neusser Straße auftrat und die Räume durchsuchte. Ohne es zu merken, hievte der Dieb vor den Augen der Polizisten die Kasse aus dem Lokal. Kollegen der Beamten waren längst alarmiert worden und schnappten den jungen Mann, bevor dieser die Rheinkniebrücke erreicht hatte. Die Polizisten stellten fest, dass der Dieb unter Alkohol- und Cannabis-Einfluss stand.

Der Einbruch in die Pizzeria ist nicht die einzige Tat des Mannes, der am Freitag auf der Anklagebank des Amtsgerichts landete: Drei Monate nach dem Einbruch beklaute der 27-Jährige eine 77-jährige Frau auf der Königsallee. Die Beute: 190 Euro, Kosmetik und persönliche Dokumente. Bei dem Versuch, ihr die Handtasche zu entreißen, stürzte die Frau auf die Straße.

Zeugen verfolgten den Dieb mit einem Taxi bis zur Alexanderstraße, auf der er wenig später von Polizisten hinter einem geparkten Auto geschnappt werden konnte. Der Mann kam wegen Fluchtgefahrs erst einmal in Haft. Für die zwei Taten ist der einschlägig vorbestrafte Mann am Donnerstag vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Auf der Anklagebank gestand der Mann die Taten. „Ich wollte der Frau nicht weh tun. Ich entschuldige mich dafür“, sagte er.

Mit dem erbeuteten Geld habe er sich Drogen kaufen wollen. An beiden Tagen sei er stark alkoholisiert gewesen: Vor beiden Taten habe er jeweils eine halbe Flasche Wodka getrunken und Kokain eingenommen. Diese Menge konnte das Gericht jedoch nicht nachweisen.