Dieb vergewaltigt 14-Jährige
Der 37-Jährige war über ein gekipptes Fenster in die Wohnung eingebrochen. Er muss vier Jahre in Haft.
Düsseldorf. Als die 14-Jährige in der Wohnung an der Lindenstraße mitten in der Nacht wach wird, kniet ein Fremder neben ihr. Er ist durch ein auf Kipp stehendes Fenster eingebrochen, über das Bett ihres schlafenden kleinen Bruders geklettert und sagt jetzt zu ihr: „Sei leise.“ Die Mutter der Kinder ist nicht zu Hause, der Vater verstorben. Was dann passiert, wird das Mädchen wohl nie vergessen können.
Jetzt muss sich der 37-jährige Einbrecher wegen Vergewaltigung und Diebstahls vor dem Amtsgericht verantworten. Der gelernte Mechaniker ist bei der Justiz kein Unbekannter. Seit Dezember 2009 sitzt er in Haft. Das Landgericht Wuppertal hat ihn wegen Diebstahlsdelikten zu zweieinhalb Jahren verurteilt. 2004 hatte ihn das Amtsgericht Düsseldorf bereits zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Doch die Tat vom 12. Januar 2008, die jetzt verhandelt wird, übertrifft die bisherigen an Widerwärtigkeit.
Nachdem er sich an der Jugendlichen vergangen hat, die auf einer Matratze im Wohnzimmer schlief, muss diese ins Bad — sie hat Brechreiz. Der 37-Jährige folgt ihr und vergewaltigt sie erneut. Dann fragt er nach Geld und Wertsachen. Schließlich verlässt er die Wohnung mit zwei Spielekonsolen und einem Handy durch die Tür. Laut der Aussage des Opfers, die der Richter verliest, droht er, sie zu töten, wenn sie die Polizei ruft. Dann sagt er noch: „Wann soll ich wiederkommen?“ Sie sagt: „Ich sagte morgen um 12 Uhr. Ich hatte solche Angst, dass er nicht geht.“
Überführt wird der Mann durch einen Abgleich vom beim Opfer gefundenen DNA-Spuren. Seine Daten sind der Polizei seit dem Wuppertaler Fall bekannt.
Vor Gericht lässt der dreifache Vater — eine Tochter ist im Alter des Opfers — seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin gesteht er die Tat. Er habe zu der Zeit viel Alkohol getrunken und Schmerzmittel genommen, er könne sich an nichts erinnern. Doch der Richter sagt: „Dass Sie die Tat unterbewusst begangen haben, nehme ich Ihnen nicht ab.“ Dennoch fällt das Urteil am Donnerstag mit vier Jahren Haft milde aus. Das Gericht rechnet ihm an, dass er dem Opfer eine erneute Aussage erspart hat.