Dobermann bringt Herrchen vor Gericht
Vierbeiner soll auf 14-Jährigen losgegangen sein. Der Familie geht es offenbar ums Geld.
Christoph S. ist 51 Jahre alt und noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Gestern saß der Werbekaufmann auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Denn für ein paar Augenblicke hatte er seinen damals neun Monate alten Dobermann Paul nicht unter Kontrolle. Der Verbeiner lief auf einen 14-Jährigen zu, der dabei hingefallen war. Darum musste sich Christoph S. wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Dabei hatte der Angeklagte, der zurzeit eine Ausbildung als Hundetrainer macht, angeblich nur einen Konflikt verhindern wollen. Als er im März vergangenen Jahres seine Freundin mittags an der Himmelgeister Straße absetzen wollte, sei plötzlich ein nicht angeleinter Schäferhund um die Ecke gekommen: „Das kann zu Stress führen, ich habe darum meinen Hund auch losgemacht. Die Tiere haben zusammen gespielt.“
Doch dann entdeckte Paul ein Loch in einem Zaun und war plötzlich in Richtung eines Parkplatzes verschwunden. Dort lief er auf einen Schüler zu, der gerade zum Einkaufen gehen wollte. Wie der Schüler berichtete, habe der junge Hund ihn angesprungen. Dadurch sei er gestürzt und habe sich verletzt. Zunächst soll der Junge dem Werbekaufmann erklärt haben, dass nichts passiert sei.
Als Christoph S. schon wieder gehen wollte, sei plötzlich die ganze Familie des 14-Jährigen aufgetaucht „Da hatte der Junge plötzlich eine Binde um den Arm. Angeblich soll er gebissen worden sein.“ Die Polizei wurde gerufen und rückte gleich mit zwei Mannschaftswagen an. Weder die Beamten, noch die Ärzte in der Notaufnahme konnten Bissspuren erkennen. Tatsächlich hatte der 14-Jährige nur ein paar Abschürfungen an der Hand davongetragen.
Doch bald wurde nachgelegt. 1500 Euro Schmerzensgeld fordert der Anwalt der Familie und legte ein Attest dazu vor, nach dem der Schüler nach dem Vorfall psychologisch behandelt werden muss. Der Amtsrichter konstatierte, dass die Angelegenheit offenbar „überdramatisiert“ wurde. Allerdings: Auch wenn der 14-Jährige nur hingefallen sei und eine minimale Verletzung erlitten habe, sei das eine fahrlässige Körperverletzung. Christoph S. hätte Paul immer unter Kontrolle haben müssen. Schließlich wurde der 51-Jährige verwarnt und muss zusätzlich 500 Euro an den Jungen zahlen.